Vereinsregisteranmeldungen elektronisch (§ 55a BGB)?

  • Hier im Notariat stehen wir vor der Frage, ob wir die Vereinsregisteranmeldungen künftig elektronisch machen sollen. Wir wägen gegenwärtig Vor- und Nachteile ab. Mich würde einmal interessieren, welchen ungefähren Anteil elektronische Anmeldungen im Gegensatz zu Papieranmeldungen bei Euch in etwa ausmachen. Vielen Dank und Gruß Andydomingo

  • Hier im Notariat stehen wir vor der Frage, ob wir die Vereinsregisteranmeldungen künftig elektronisch machen sollen. Wir wägen gegenwärtig Vor- und Nachteile ab. Mich würde einmal interessieren, welchen ungefähren Anteil elektronische Anmeldungen im Gegensatz zu Papieranmeldungen bei Euch in etwa ausmachen. Vielen Dank und Gruß Andydomingo


    Hängt das nicht davon ab, ob die Amtsgerichte elektronische Anmeldungen annehmen?
    "Mein" Amtsgericht ist im VR zu 100% auf Papier, das HR ist abgegeben (und natürlich elektronisch).

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Natürlich ist die Umsetzung des § 55a in Landesrecht Voraussetzung. Aber in jedem Fall bleibt im Vereinsregister (anders als im Handelsregister) der Papiervollzug weiterhin zulässig. Die Frage geht dahin, ob es ggf. zunehmender Üblichkeit entspricht, die gebotene Möglichkeit elektronischer Übermittlung zu nutzen oder ob es sich dabei um eine exotische Ausnahme handeln würde.

  • Bei uns sind bestimmt mehr als 95% der VR-Sachen in Papierform. Mit den ortsansässigen Notaren besteht die Absprache, weiterhin alles in Papier einzureichen.
    Im Notariat muss es gescant, signiert und per EGVP verschickt werden, hier muss es zugeordnet und ausgedruckt werden, da es ja noch keine elektronische Vereinsregisterakte gibt. Ist also auf keiner Seite wirklich was gewonnen, außer dass die Postlaufzeiten wegfallen.

    Die ab und an elektronisch eintrudelnden Anmeldungen werden dann halt auch ausgedruckt, mit Eingangsvermerk versehen und mit der Akte zusammen vorgelegt.

  • In Brandenburg ist die elektronische Einreichung von Anmeldungen und Unterlagen zum Vereinsregister bisher NICHT zugelassen.
    Es ist angedacht, dies zu ändern und sogar dann auch die Aktenführung elektronisch vorzunehmen.
    Wieviel Papier dann kommt (ich befürchte: viel) und dann gescannt werden muss, bleibt abzuwarten.

    Soviel ich weiß, sind in Sachsen-Anhalt und Berlin beide Einreichungsformen zugelassen.

  • Schleswig-Holstein hat auch in Vereinsregistersachen die vollelektronische Akte.
    Bitte, bitte, bitte alles elektronisch einreichen. Sonst muss sehr (zeit-)aufwendig gescannt werden, was für alle ein enormer Mehraufwand ist und natürlich die Bearbeitungszeit erheblich verlängert.
    Papier ist erlaubt und wir können uns nicht dagegen wehren.

  • Ab wann gilt das elektronische Vereinsregister in Baden-Württemberg und darf man dort die VR-Anmeldungen weiter mit Papier anmelden ?

    In Baden-Württemberg ist der elektronische Rechtsverkehr für Vereinssachen noch nicht zugelassen.
    Elektronische Anmeldungen dürfen nicht angenommen werden.

    Wann der elektronische Rechtsverkehr eingeführt wird, steht noch nicht fest. Aber frühestens nach Abschluss der Zentralisierung.

  • ...hier muss es zugeordnet und ausgedruckt werden, da es ja noch keine elektronische Vereinsregisterakte gibt...

    Die ab und an elektronisch eintrudelnden Anmeldungen werden dann halt auch ausgedruckt, mit Eingangsvermerk versehen und mit der Akte zusammen vorgelegt...

    Bei uns werden neben der Anmeldung und dem Protokoll sämtliche übermittelte Dokumente (seitenweise Prüfprotokolle usw.) ausgedruckt und zur Akte genommen. Druckt ihr auch alles aus?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn wir uns das sparen könnten, aber eine Kollegin hat einmal geprüft und festgestellt, dass auch sämtliche Prüfprotokolle usw. als Aktenbestandteil ausgedruckt und zur Akte genommen werden müssen. :(

    wer nicht mit der zeit geht, der muss mit der zeit gehen

  • ...hier muss es zugeordnet und ausgedruckt werden, da es ja noch keine elektronische Vereinsregisterakte gibt...

    Die ab und an elektronisch eintrudelnden Anmeldungen werden dann halt auch ausgedruckt, mit Eingangsvermerk versehen und mit der Akte zusammen vorgelegt...

    Bei uns werden neben der Anmeldung und dem Protokoll sämtliche übermittelte Dokumente (seitenweise Prüfprotokolle usw.) ausgedruckt und zur Akte genommen. Druckt ihr auch alles aus?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn wir uns das sparen könnten, aber eine Kollegin hat einmal geprüft und festgestellt, dass auch sämtliche Prüfprotokolle usw. als Aktenbestandteil ausgedruckt und zur Akte genommen werden müssen. :(

    Natürlich muss der vollständige Eingang (Anmeldung, sämtliche Urkunden usw.) ausgedruckt und vorgelegt werden. Da es keine elektronische Vereinsakte gibt ist nur die Papierakte die "richtige" Akte. Und da müssen sämtliche Eingänge auch zum Bestandteil der Akte werden.
    Die Prüfprotokolle würde ich aber nicht für notwendig halten, da diese m.E. nicht Aktenbestandteil werden müssen. Sind ja nicht zur Eintragung erforderlich.

    Meine obige Formulierung war etwas missverständlich gewählt, ich meinte nicht "Anmeldung", sondern "Eingang".

  • In Brandenburg gilt ab dem 01.12.2014 auch für das Vereinsregister die rein elektronische Aktenführung.
    Dementsprechend können Anmeldungen und sonstige Unterlagen ab jetzt elektronisch eingereicht werden, daneben ist weiterhin die Einreichung in Papierform zulässig.

  • Ich finde es viel angenehmer und schneller zu prüfen, wenn ich die Sachen am PC hab. Aber wer sich gerne durch Papier wühlt.. auch gut. Mein Kollege druckt sich sogar die HR Sachen noch aus, weil er gerne darauf Notizen macht...

    Aber wieso sollten elektronische Sachen ausgedruckt werden müssen?? Steht das irgendwo? Wir haben auch keine elektronische Vereinsakte, aber wenn was elektronisch kommt, legt die GF einfach einen Zettel rein nach dem Motto, Fall 13 / Eingang elektronisch am xxx'

    Ich wünschte manchmal, es müssten alle zum Notar, schon wegen der Unterschriftsbeglaubigung, hier in Rheinland-Pfalz dürfen sie ja auch zum Bürgermeister oder zur Stadt. Ich hege die leise Hoffnung, dass der ein oder andere Vorsitzende sich dann ein bisschen mehr Mühe macht als mir einen Bierdeckel mit Strichen reinzureichen, auf dem dann die Wahlen dokumentiert wurden. Auch wird den Beteiligten dann vielleicht die 'Bedeutung' der Sache klarer. Vor einem Notar hat man finde ich doch mehr Respekt als einfach was zusammenzuschustern und ab in den Briefkasten. Aber ich schweife ab... sorry

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