Den Fall der Absehbarkeit schon bei Aufhebung hatte ich noch gar nicht (...)
Kommt hier nicht so selten vor.
Danke für deine Meinung (und Nachsicht zu meiner völlig fehlerhaft überschriebenen Ausgangsfrage).
Also:
- platt die Sechs-Jahres-Frist notieren,
- keinen Sch.-Hinweis,
- "warten" auf etwaigen 5-Jahres-Verkürzungs-Antrag,
- wenn nicht, dann nicht.
(Fände ich bloß so schade, wenn man das Ding feststehend eigentlich schon ein Jahr früher beenden könnte, aber ggf. der entspr. Antrag nicht käme; aber wäre dann wohl so.)
Merci