Hallo zusammen! Mal wieder benötige ich eure Hilfe
Über das Vermögen unseres Kunden wurde 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet. Meines Wissens nach darf gem. §89 InsO nach Insoeröffnung kein Gläubiger mehr Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.
Nun kommt eine Kontopfändung vom Finanzamt.
Ist das zulässig? Hat das FA diesbetreffend besondere Rechte?
Danke für eure Hilfe!!