Mit liegt folgender Antrag vor:
Kläger-Vertr. beantragt 1,2 und 0,5 Terminsgebühr bei Versäumnisurteil ohne Termin mit der Begründung, es hätten außergerichtliche Gespräche mit der Beklagten stattgefunden. Es wäre vereinbart worden, die Beklage würde keine Vertretungsanzeige zu Gericht reichen, sodass VU ergehen kann und gleichzeitig wurde Ratenzahlung vereinbart. Kläger-Vertr. verweist auf Beschluss des BGH vom 20.11.2006 (II ZB 9/06) und auf Gerold/Schmidt, 21. Auflage, VV Vorb. 3, Rdnr. 174,175.
Also nach meiner Meinung würde er nur eine 0,5 TG bekommen, wenn kein Termin stattfindet. Sehr ihr das auch so oder habe ich etwas übersehen?