Nach Anbringung der Feststellungsvermerke schicken wir die Titel an den Verwalter zurück. M.E. ist der Verwalter auch für die Rücksendung an die Gläubiger zuständig. Ist doch auch praktikabel, weil der Verwalter die aktuellen Gläubigeranschriften hat.
Krieg ich eins-fuffzig für die Rücksendung oder war das in den reichlich 600 € Vergütung schon eingerechnet.