Was ich damit erreichen will, ist eine gute Frage.
Warum machst Du es dann, wenn Dir selbst unklar ist, warum Du es machst?
Es ist nicht unsere Aufgabe, passives Verhalten der Gläubiger zu kompensieren. Und schon gar nicht, bewusst einen Versagungsgrund herbeizuführen.
Eigentlich ist der Fall: Nichtzahlung pfändbarer Beträge + Verfahrenskostendeckung
bei uns eher selten, weil wir keine Rückstellungen für die TH-Vergütungen bilden.
Bei der Kostendeckung ist eine Aufhebung der Kostenstundung wohl sinnlos. Da hast du Recht.