Krankenschein viel zu spät bei Urlaub

  • Ich finde die entweder/oder-Leute sollten sich ein geschmeidiges Rücken- oder Knieleiden oder eine hübsche kleine Depression, oder eine rätselhafte Migräne zulegen und das mal 6 bis 8 Wochen ausprobieren.


    Finde ich nicht, das würde die Objektivität zu sehr einschränken. Ich würde mich ja auch nicht in Schulden stürzen, nur um besser über Beratungshilfe entscheiden zu können.


    Obje...was:confused: :confused: Das ist doch der Punkt, dass der nicht kranke (Leute die maximal mal ne schwere Erkältung haben oder lediglich verletzt waren, sowas soll's ja geben) von so halb-einschränkenden, chronischen Sachen keinerlei Ahnung haben und dann diesen Unsinn wie "entweder ist man krank oder eben nicht" von sich geben.

    Also umgekehrt wird eher ein Schuh draus.


    Auch wenn man oft den Eindruck hat, nicht jeder Schuldner ist ein assozialer Gratler, der das schon beruflich macht.
    Nur mal so am Rande ;)

  • Schon wieder: entweder / oder.

    Entweder ich bin krank (dann auch arbeitsunfähig usw.) oder ich fahre in den Urlaub (so war es doch wohl auch). Und wenn ich in den Urlaub (eine Kur / Heilbehandlung oder ähnliches war es ja wohl nicht...) fahre, dann nehme ich auch Urlaub (Punkt).

  • Um es nochmal vom arbeits/dienstrechtlichen Standpunkt zu sagen: Das heißt nicht krank, sondern Arbeitsunfähig bzw. Dienstunfähig. Wie das Wort schon sagt: Nicht in der Lage, seine Arbeit zu verrichten. Was sonst noch geht, kann pauschal nicht gesagt werden, sondern bleibt dem Einzelfall vorbehalten. Jedenfalls ist man dadurch nicht Lebensunfähig.

    Ob also die Urlaubsreise der Genesung schadet und somit möglich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

    Und ja, es bleibt ein schaler Beigeschmack, selbst wenn juristisch alles in Ordnung ist. Keiner muss sich nackig machen, aber jeder muss mit den Folgen leben, wenn er es nicht macht. Und jeder muss mit seinen Kollegen leben und ist für das Betriebsklima verantwortlich.

    Und meiner Verantwortung für das Betriebsklima und der Personalverwaltung werde ich durch ein "vorsichtiges" Personalgespräch gerecht, so wie Sonntagskind es beschrieben hat.

    Ich war hier in der Vergangenheit auch schon von gelben Urlaubsscheinen betroffen und fand das ziemlich doof.. Ich konnte da nie viel sagen, weil juristisch halt alles korrekt war, aber mein Eifer bei der Vertretung war danach auch gebremst.

  • Ich finde wir sind hier beim falschen "Schuldigen". Kein Arbeitnehmer stellt sich selbst eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus; das macht ein Arzt. Und wenn der Arzt einen Arbeitsfähigen arbeitsunfähig schreibt dann macht der Arzt einen Fehler. Wenn der Arbeitgeber der Meinung ist die AU Bescheinigung ist falsch kann er diese von der Krankenkasse prüfen lassen.

    Ein Arzt der Leute arbeitsunfähig schreibt ohne überhaupt zu wissen was sie arbeiten, der macht was falsch.

    Zurück zum Thema. Wenn man Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat muss man die Beweiswirkung des Attestes ausschalten und über die Form geht das nicht.

  • Ich bin ganz beim Sonntagskind: Ein vorsichtiges Gespräch mit der Mitarbeiterin, die ihr vielleicht auch mal die Lage der Mitarbeiter nahe bringt ist angezeigt und nichts anderes. Wenn ihr Urlaub der Genesung nicht geschadet hat, sagt selbst das BAG, kann man fahren.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Ich finde wir sind hier beim falschen "Schuldigen". Kein Arbeitnehmer stellt sich selbst eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus; das macht ein Arzt. Und wenn der Arzt einen Arbeitsfähigen arbeitsunfähig schreibt dann macht der Arzt einen Fehler. Wenn der Arbeitgeber der Meinung ist die AU Bescheinigung ist falsch kann er diese von der Krankenkasse prüfen lassen.

    Ein Arzt der Leute arbeitsunfähig schreibt ohne überhaupt zu wissen was sie arbeiten, der macht was falsch.

    Zurück zum Thema. Wenn man Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat muss man die Beweiswirkung des Attestes ausschalten und über die Form geht das nicht.


    Ich glaube, hier geht es auch weniger darum, dass die Arbeitsunfähigkeit zwingend angezweifelt wird, sondern vielmehr die Frage, ob mit der Arbeitsunfähigkeit nicht auch eine Reiseunfähigkeit eingetreten sein dürfte. Da hier aber niemand weiß, was die Betroffene hatte, ist es müßig, darüber zu diskutieren. Fakt ist: Es wirkt etwas seltsam, kann aber durchaus seine Berechtigung haben. Man denke an gebrochene rechte Hand eines Rechtshänders. Bürojob dürfte da schwierig sein, die teure und gebuchte Schiffsreise ist da aber unproblematisch. Und wenn der Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinung ausstellt, weil er den Bruch sieht und das Problem mit dem Job, ist es unerheblich, dass dieser Job geplant in den nächsten Wochen sowieso nicht "ausgeübt" werden sollte, da die Reise anstand. Da hat dann auch der Arzt keinen Fehler gemacht. Mit Anschuldigungen in irgendwelche Richtungen sollte man bei dem Sachverhalt in meinen Augen etwas vorsichtiger sein...

  • Wenn sich die Mitarbeiterin vor irgendjemand rechtfertigen muss, dann vor der Verwaltung. Ganz sicher nicht vor den Kollegen. Es wäre auch Aufgabe der Verwaltung, die Kollegen entsprechend darauf hinzuweisen.

    Die Umstände, dass es für die Schiffsreise ZEUGEN gibt, finde ich sehr merkwürdig.

  • Vertreten würd ich so jemand sicher nicht.
    Wer eine Schiffsreise macht kann auch arbeiten.:daumenrun
    henry

    Das hängt, wie oben schon geschildert, vom Einzelfall ab. Mit gebrochenem Arm kann ich nicht arbeiten, weil schreiben unter Umständen nicht machbar ist. Im Liegestuhl an Deck eines Kreuzfahrtschiffes dürfte die Verletzung aber nur bedingt störend sein.

  • Vertreten würd ich so jemand sicher nicht.
    Wer eine Schiffsreise macht kann auch arbeiten.:daumenrun
    henry

    Das hängt, wie oben schon geschildert, vom Einzelfall ab. Mit gebrochenem Arm kann ich nicht arbeiten, weil schreiben unter Umständen nicht machbar ist. Im Liegestuhl an Deck eines Kreuzfahrtschiffes dürfte die Verletzung aber nur bedingt störend sein.

    Wenn es tatsächlich so ist, kann ich aber auch ganz normal meinen bereits genehmigten Urlaub nehmen und gut ist (siehe post #62). Dann muss ich das nicht auf "gelben Schein" machen. Kann den Unmut der Kollegen schon gut verstehen. Die 'Urlaubsfreude' hätte bestimmt so manch einer durch unterlassene Vertretung während der Schiffsreise und dem nachfolgenden normalen Urlaub wieder kompensiert.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Meines Erachtens hat den Arbeitgeber nur zu interessieren ob der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist oder nicht. Während der AU darf der Arbeitgeber nur nichts machen was die Gesundung verhindert. Das die Reise die Gesundung verhindert hätte der AG nachzuweisen.

    Das die Kollegen so jemanden nicht mögen ist mir klar, aber der AG muss trotzdem über den Arzt. Im Zweifel sollte der AG den Arzt mal auf 106 Abs. 3a SGB V und 278 StGB hinweisen.

  • Wer schon mal Depressionen bzw. eine psychische Erkrankung hatte, der weiß eigentlich, dass es mit 6 Wochen in der Regel nicht abgetan ist. Des Weiteren ist man dann eigentlich nicht in der Lage eine solche Seereise anzutreten. Sonntags Bereitsarzt (psychischer Druck zum Arzt zu gehen), Montag Beginn Seereise? Also eine solche Erkrankung würde ich mit Garantie ausschließen.
    Des Weiteren finde ich hier einige Antworten sehr amüsant.
    Ich finde es nicht in Ordnung, dann bei Antritt einer solchen Reise, einen Krankenschein vorzulegen.

  • Davon ab finde ich, dass die hier im Thread geäußerte Einstellung: "rechtlich kann mir keiner was und erklären muss ich mich niemanden" schnell einsam macht. Dann finden sich auch unter den Kollegen Zeugen, die der Verwaltung weitere Details zutragen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Naja, bei Zweifeln hat den Arbeitgeber schon mehr zu interessieren. Wenn da auch die Aussichten durchaus gering sind. Und ja, auch ich würde da weiter forschen, weil 6 Wochen AU im Urlaubszeitraum, da ist mein Interesse schon geweckt. Denn 6 Wochen AU, das ist schon heftig. Ich muss mir da als Verwaltung schon Gedanken machen, ob das so ok ist.

    Und wir mögen viel spekulieren: Solange keiner weiß, welche Erkrankung es genau war, ist es müßig, zu spekulazien.

  • ... Dann kommste zurück zur Arbeit und kriegst sowas zu hören. e Wäre ich bei so einem Gericht, ich würd ja kotzen!


    Würde meine Kollegin nach einer sechswöchigen Schiffsreise braungebrannt zurückkehren und mir mal eben die weitere Planung Ihres Jahresurlaubs unter die Nase halten (schließlich war sie AU und konnte ihren Urlaub nicht nehmen und überhaupt ginge mich das nichts an), ich würde kotzen!

    Ah, es geht dir also darum, daß die Kollegin das bestmögliche aus ihrer beschissenen Situation gemacht hat und während ihrer Krankheit sogar so etwas wie Freude verspührt hat.

    Und wo liegt der Unterschied, wenn die Kollegin nach zuhause verbrachter 6-wöchiger Krankheit, freudestrahlend und urlaubsplanend zur Arbeit zurückkehrt?


    Ich hätte Verständnis.

  • Ich habe interessiert diesen Beitrag gelesen. Meinungen wurden ja schon viele abgegeben, dabei will ich es auch belassen.

    Ich finde vom Themenstarter allerdings nirgends den Hinweis, dass die AU bzw. der Urlaub einen Zeitraum von sechs Wochen umfasst. Werden vom Arzt überhaupt AU's über so einen langen Zeitraum ausgestellt (schwere Erkrankungen oder Dinge die eine lange Heildauer beanspruchen, wie z. B. ein Knochenbruch, mal ausgenommen)?

  • Siehste, und genau aus diesem Grund würde ich da als Verwaltung wach werden..

    Weil Störtebecker als alter Seebär weiß, daß 6-wöchige Kreuzfahrten äußerst selten sind und hinter dem vorgetragenen Sachverhalt noch was anderes stecken könnte?

    "Ich schreib' Sie mal für sechs ganze Wochen krank. In der Zeit müssen wir uns aber nicht nochmal sehen, Sie können also ruhig erstmal auf Kreuzfahrt." Und dann, oh Wunder, nach genau den sechs Wochen ist wieder alles im Lot. Das ist erstmal ein wenig ungewöhlich. In der Tat.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

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