Hallo, ich brauche dringend Hilfe in folgendem Fall:
Erblasser ist verwitwet, hat zwei Kinder. Ein Sohn schlägt aus, hat wieder zwei mdj. Kinder. Sorgerecht hat nur die Mutter. Diese schlägt für die zwei aus. Etwa die Hälfte der Ausschlagungsfrist ist abgelaufen zu diesem Zeitpunkt. Antrag auf fam. Gen. hatte ich gleich mit aufgenommen. Nach 7 Monaten (!), kurz vor Volljährigkeit der Kinder schreibt das Familiengericht der Mutter (nicht mal den Kindern), dass eine rechtskräftige Entscheidung nicht mehr ergehen kann, und die Kinder die Erbausschlagung schriftlich genehmigen könnten.
Daraufhin habe ich die Kinder noch vor ihrem 18. Geb. angeschrieben:
"...wie das Familiengericht Ihrer Mutter bereits mitgeteilt hat, kann die durch Ihre Mutter für Sie erklärte Ausschlagung nicht mehr vor Eintritt Ihrer Volljährigkeit familiengerichtlich genehmigt werden und bleibt damit unwirksam.
Seitens des Nachlassgerichts wird aus Gründen der Rechtssicherheit empfohlen, die Erbausschlagung sofort nach Eintritt der Volljährigkeit zu wiederholen. Dies ist nur persönlich bei einem Notar oder durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht möglich. In letzterem Fall würde von der Erhebung von weiteren Gebühren abgesehen. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin unter ...
Eine einfache schriftliche Genehmigungserklärung zu übersenden, reicht nach Auffassung des Nachlassgerichts nicht aus."
Es tat sich nichts. Gläubiger fragten an, und ich beauskunftete nach Aktenlage. Nun ist man munter geworden und will noch genehmigen. Die Mutter meinte, sie habe doch die Ausschlagungsfrist damals gewahrt.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob noch ein Rest der Frist laufen kann, da ich sonst die Berliner Auffassung vertrete. Da frage ich auch nicht nach einer Frist, sondern nur, ob die fam. Gen. erteilt wird oder nicht. Wir haben hier eine einseitige Erklärung, so dass § 1829 III BGB eigentlich nicht gilt. Wird die EA der Mutter mit Volljährigkeit unwirksam? Dass gar keine Frist gelten soll, ist ges. nicht gewollt, weil damit ja eine Rechtssicherheit geschaffen werden soll.
Auch wenn ich 6 Wochen ab Geburtstag rechnen würde, wäre die Frist um.
Morgen wollen die Damen kommen, und ich soll etwas Sinniges protokollieren, ev. Genehmigung, vorsorglich neue EA und Anfechtung Fristversäumung?
Es kommt auch noch auf die Wirksamkeit an, da die andere To. des EL einen ES-Antrag stellen will.
Kann mir jemand den Kopf entwirren?