Ein Zurückweisungsgrund kann die falsche Angabe des Antragsdatums überhaupt nicht sein.
Na das nenn ich mal eine Aussage.
Das geb ich mal an meine Anwälte weiter: "schreibt alles in die Anträge was ihr wollt, und auch wenn es falsch ist weise ich nicht zurück."
Ach ne, ganz was neues.
Wenn ich aber aufgrund einer falschen Angabe davon ausgehen muss, dass ich das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht mehr prüfen kann, ist das sehr wohl ein Zurückweisungsgrund.
Das gilt auch für das Antragsdatum.