Versuchter Betrug ?

  • Ein Zurückweisungsgrund kann die falsche Angabe des Antragsdatums überhaupt nicht sein.

    Na das nenn ich mal eine Aussage.
    Das geb ich mal an meine Anwälte weiter: "schreibt alles in die Anträge was ihr wollt, und auch wenn es falsch ist weise ich nicht zurück."

    Ach ne, ganz was neues.
    Wenn ich aber aufgrund einer falschen Angabe davon ausgehen muss, dass ich das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht mehr prüfen kann, ist das sehr wohl ein Zurückweisungsgrund.
    Das gilt auch für das Antragsdatum.

  • Das Antragsdatum ist nur ein Nachweis dessen, wann der Antrag unterzeichnet wurde.
    Es kann daher maßgeblich sein, wenn man die Auffassung vertritt, dass der Antrag zwingend vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit unterzeichnet werden musste (wobei meiner Meinung nach diese Auffassung angesichts der 4-Wochen-Frist und des dadurch gegebenen nahen zeitlichen Zusammenhangs eher zur Mindermeinung werden dürfte). In diesem Fall wäre auch eine Falschdatierung möglicherweise ein Zurückweisungsgrund - wobei ich bei so offensichtlichen Falschdatierungen (Datum in der Zukunft) zunächst eine Stellungnahme fordern würde.

    Man darf auch nicht unberücksichtigt lassen, dass die hier tätige Kanzlei bei DolceVita unangenehm aufgefallen ist und hier ggf. eine höhere Sensibilität für derlei Fehler besteht. Das ist auch nachvollziehbar, darf jedoch nicht zu einer Ungleichbehandlung führen.
    Weist du bei jedem "falsch datierten" Antrag unmittelbar zurück, solltest du es auch hier tun. Gibst du grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme, wäre eine unmittelbare Zurückweisung vorliegend eine Ungleichbehandlung, die es zu vermeiden gilt.

    Die Zurückweisungsgründe sind m.E. abschließend in §§ 1, 2 III, 4 V, 6 II 2 BerHG und indirekt auch in § 6 II 1 BerHG (Tatbestand "wegen Beratungshilfe") geregelt.
    Nirgendwo steht etwas von "falsches Datum". Dieses kann höchstens dazu geeignet sein, hinsichtlich der Voraussetzungen des § 6 II BerHG vorsätzlich zu täuschen. Das wäre im Rahmen der Prüfung des § 6 II eben zu beachten.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Die Zurückweisungsgründe sind m.E. abschließend in §§ 1, 2 III, 4 V, 6 II 2 BerHG und indirekt auch in § 6 II 1 BerHG (Tatbestand "wegen Beratungshilfe") geregelt.
    Nirgendwo steht etwas von "falsches Datum". Dieses kann höchstens dazu geeignet sein, hinsichtlich der Voraussetzungen des § 6 II BerHG vorsätzlich zu täuschen. Das wäre im Rahmen der Prüfung des § 6 II eben zu beachten.

    :amen :daumenrau

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Liegen euren Anträgen keine Anlagen bei? ;)


    Natürlich schon, aber wie oben bereits geschrieben wird das Schreiben am selben Tag erstellt, an dem auch der Antrag unterzeichnet wurde.

    Deswegen auch mein Verdacht, dass eben das Datum regelmäßig frei gelassen wird und dann, wenn Zeit ist, das Schreiben an die Gegenseite erstellt wird und gleichzeitig an dem Tag das Datum im Antrag eingetragen wird. Damit alles noch passt schnell bei erster Beratung stattgefunden am: auch noch kurz das Datum eintragen und alles ist gut.

    Wie könnte ich also so etwas nachprüfen ??

    Gar nicht.

    :mad:

    Kann es sein, dass sich der Text gerade etwas verwirrend liest ?

  • Ich versteh schon, was du meinst. Aber letzten Endes hast du dann "nur" die Vermutung, dass die Beratungstätigkeit schon deutlich eher aufgenommen wurde. Es ist ja auch denkbar, dass der Mandant die Unterlagen reinreicht, den Antrag unterzeichnet und der RA sich erst später mit dem Fall ausgiebig befasst, Schreiben aufsetzt pp.
    Oder auch, dass erst bei Verfassen des ersten Schriftsatzes (hier mal unterstellt, dass das den Beginn der BerH-Tätigkeit darstellt) festgestellt wird, dass der BerH-Antrag ja noch gar nicht unterzeichnet (oder ausgefüllt) wurde.

    Vermuten kann man vieles, aber Vermutungen ohne konkreten Anhaltspunkt sind eben keine Entscheidungsgrundlage.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Tja, da geb ich dir schon recht.

    Jetzt wart ich mal auf die Stellungnahme ab. Hab die Anwältin mal um ein perönliches Gespräch gebeten, um grundlegende Dinge zu klären.
    Vll fruchtet das und sie schaut beim unterzeichnen mal etwas genauer hin. Sie ist ja noch jung und erst fertig mit dem Studium ;)

  • Hab die Anwältin mal um ein perönliches Gespräch gebeten, um grundlegende Dinge zu klären.
    Vll fruchtet das und sie schaut beim unterzeichnen mal etwas genauer hin.

    :daumenrau Finde ich sehr gut!

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ein Zurückweisungsgrund kann die falsche Angabe des Antragsdatums überhaupt nicht sein.

    Na das nenn ich mal eine Aussage.
    Das geb ich mal an meine Anwälte weiter: "schreibt alles in die Anträge was ihr wollt, und auch wenn es falsch ist weise ich nicht zurück."

    Ach ne, ganz was neues.
    Wenn ich aber aufgrund einer falschen Angabe davon ausgehen muss, dass ich das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht mehr prüfen kann, ist das sehr wohl ein Zurückweisungsgrund.
    Das gilt auch für das Antragsdatum.


    Zur Antwort darauf möchte ich auf den Beitrag von Patweazle (#22) verweisen, dem ich mich voll anschließe.

    Im Hinblick auf die Frist für die Einreichung des BerH-Antragers halte ich es jetzt ebenfalls nicht mehr für zwingend, dass der Antrag vor der Tätigkeit des RA unterzeichnet ist.

    Im Übrigen ist mir unklar, was du mit der Forumulierung meinst:

    "Wenn ich aber aufgrund einer falschen Angabe davon ausgehen muss, dass ich das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht mehr prüfen kann, ist das sehr wohl ein Zurückweisungsgrund."

    Du kannst doch stets Unterlagen vom RA im Wege der Zwischenverfügung anfordern und damit ermitteln, ob die Einreichung des Antrages im Hinblick auf die erste Beratungstätigkeit fristgemäß ist. Ich wüsste nicht, wie dir diese Möglichkeit durch eine (versehentliche) Falschangabe des Antragsdatums verloren gehen soll.

  • Dann werde ich jetzt mal nach fast einem Jahr den neuesten Sachstand zu der ganzen Geschichte mitteilen. Meine Bedenken haben sich wohl bestätigt.

    Vorerst hat sich die Anwältin leider nicht auf meine "Einladung" gemeldet. Mit der Zeit wurden aber auch die nachträglichen Beratungshilfeanträge immer seltsamer. Die beigefügten Schreiben der Gegenpartei haben mich teilweise schon etwas stutzig gemacht.
    Hab mir dann mal erlaubt, bei einer Gegenpartei nachzufragen, was dort denn für ein Schriftverkehr vorliegt. Und siehe da, das ganze war vor über einem Jahr :eek: Das Datum auf dem mir eingereichten Schreiben jedoch sehr aktuell. Nachdem dann quasi der Sherlock Holmes in mir geweckt wurde, hab ich mir stichprobenartig weitere Verfahren der Kanzlei rausgesucht und bei der Gegenpartei nachgefragt mit dem selben Ergebnis.

    Dann hab ich mal die Kanzlei noch netterweise angeschrieben. Und siehe da, plötzlich steht die RA´in bei mir auf der Matte. :gruebel: Es hat sich rausgestellt, dass sie mein Schreiben nie erhalten hat. Ihre Vorzimmerdame hat das wohl alles unter den Tisch gekehrt. Nachweislich konnte sie mir aber belegen, dass sie mit der ganzen Geschichte nichts zu tun hat. Die Schreiben wurden von der Angestellten erstellt. Sie hat quasi die älteren Schreiben der Gegenpartei eingescannt und dann "bearbeitet". Oder auch mal selbst welche erstellt mit dem Kopf der Gegner.

    Tja, das Ganze liegt jetzt bei der StA und ich warte mal, was bei rumkommt.

    Interessant war dann 3 Wochen später, dass die RA´in wieder hier war und aufgrund der Vorkommnisse mal selbst in der Kanzlei gewühlt hat. Und da kamen noch Dinge raus. Respekt. Da wurde die eigene Chefin im Jahr so ca. um 10.000 € von einer Person betrogen. Fraglich zwar, dass sie das nicht früher gemerkt hat, aber auch das konnte sie mir so erklären, dass ich es ansatzweise verstehen konnte.

    Lustig ist jetzt wiederrum, dass von dieser Kanzlei seit Monaten keine Anträge auf nachträgliche BerH mehr eingehen. Und nach meiner Recherche machten die Anträge nur dieser Kanzlei fast 1/5 sämtlicher Verfahren bei uns aus :confused:

    Da mach ich mir mal selbst den Vorwurf, dass nicht früher gemerkt zu haben :oops::mad:

    Gelernt habe ich aus der Geschichte jedenfalls, dass ich mir wirklich jeden Nachweis genau ansehe und überprüe.

    Soo, dann bin ich hier mal am Ende. Wie gesagt, wollte nur mal zum weiteren Verlauf meiner damals gestellten Frage informieren.

  • :eek: Holla, das ist krass, mit einem solchen Ausmaß hätte ich nicht gerechnet...

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Was es alles gibt. *tztztzzzzzz*
    Danke, dass du uns inforrmiert hast. Die Sache wird ja nun weiter laufen gegen die Angestellte. Es wäre schön, wenn du weiter berichtest.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Muss zugeben, dass die gute Frau sich ja wirklich einiges hat einfallen lassen.

    Und um ehrlich zu sein will ich gar nicht wissen, wie lange das schon so geht und es keiner gemerkt hat. Vor allem um wieviel Geld die Staatskasse "erleichtert" wurde.

    Bin auch sehr gespannt, wie das weiter- bzw. ausgeht.

    Ich weiß nur, dass die RA´in selbst auch noch eine Anzeige gemacht hat wegen Betrug, Urkundenfälschung und ERPRESSUNG :eek:

    Die Angestellte scheint jetzt völlig abzudrehen.

  • Mensch, aus diesem Blickwinkel hab ich die Geschichte noch gar nicht betrachtet.

    Sie wurde genötigt, die Schreiben zu fälschen :eek:

  • Soo, nachdem ich jetzt meine Zeugenaussage bei der Kriminalpolizei gemacht habe, nimmt das ganze seinen weiteren Verlauf.

    Auf Bitte des Kommisars habe ich dann jetzt mal die letzten 5 Jahre zusammengestellt und stichprobenartig überprüft. Das geht ja echt schon länger mit der Gutsten.

    Da Betrug ja nach 5 Jarhen verjährt, braucht er "nur" diesen Zeitraum.

    Aber die macht mir ja jetzt echt nen Haufen Arbeit. Und das auch noch in der Urlaubsvertretung :eek:

    Bei neuen Erkenntnissen werde ich weiter berichten.

  • Meine persönliche Meinung: Das erscheint mir in einem wesentlichen Punkt nicht plausibel. Ich habe während des Jurastudiums sehr lange für einen Einzelanwalt gearbeitet. Ansonsten gab es noch eine Reno/Refa. Wir hätten mit ein- und ausgehender Post theoretisch anstellen können, was wir wollten. Aber: Die Kontoauszüge für das Kanzleikonto haben wir nie zu Gesicht bekommen und hat er immer selbst bearbeitet.

    Auch wenn man das als Rechtsanwalt einer Angestellten überantwortet, sollte doch bei der Kontrolle von Buchhaltung sowie Kontoauszügen/Online-Banking irgendwann auffallen, dass die Zahlungseingänge nicht kongruent zum Aktenbestand sind (wenn ich viele BerH-Mandate habe, gibt es viele Gutschriften um € 100,00 aus der Landeskasse).

    Nicht plausibel ist auch die Anzeige u.a. wegen Erpressung, denn das stimmt nicht damit überein, dass die Rechtsanwältin von nichts gewusst haben will. Möglicherweise ist dieser Schritt gleichsam vorsorglich vor dem Hintergrund des § 154c StPO erfolgt.

    Zu der Aktenauswertung für die Polizei: Da hält sich, ehrlich gesagt, mein Mitgefühl wegen des Aufwandes in Grenzen, denn ich hätte einen oder mehrere Karton/s mit den Akten der letzten fünf Jahre zur weiteren Veranlassung dorthin versenden lassen. Die Auswertung für das Ermittlungsverfahren ist schlicht Aufgabe der Polizei.

  • Na dass das Sache der Polizei ist, ist schon klar. Aber die vorbereitenden Maßnahmen sind durch mich durchzuführen. Listen erstellen, Akten raussuchen usw.

    Und ob die RA´in da jetzt Ahnung von hatte oder nicht kann ich nuicht sagen und will auch keine Vermututngen aufstellen. Kann ja die Struktur der Kanzlei nicht.

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