Ich habe einen neuen Betreuten. Wärend des ersten Gespräches bekomme ich nach und nach mehrere Erkenntnisse heraus.
1. Betroffener befindet sich selbst im Restschuldbefreiungsverfahren. - Wohlverhaltensphase dauert noch ca. 3 Jahre
2. Mutter ist vor etwa einem halben Jahr gestorben.
3. Mein Betreuter war zu diesem Zeitpunkt häufig im Krankenhaus und war mit der Situation überfordert.
4. Seine Geschwister haben ausgeschlagen, er selbst hat die Frist versäumt. Er ist somit Alleinerbe eines überschuldeten Nachlasses.
Nun zu den Fragen:
1. Kann ich ein Nachlass-Inso-Verfahren anstrengen?
2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Braucht es ebenfalls einen gescheiterten Gläubigervergleich?
3. Könnte die Überschuldung ohne Nachlass-Inso Einfluss auf seine eigene Restschuldbefreiung haben?
4. Die Überschuldung war meinem Betreuten bereits lange bekannt, denn er hatte mit seiner Mutter in einem Haushalt gelebt. Anfechtung der Annahme scheidet wohl aus?!?
Danke für die Hilfe bereits im Voraus.