Alles anzeigen Alles anzeigenAlso zumindest bei AG Oldenburg scheint das ständige rechtsprechung zu sein weil noch weitere Entscheidungen angeführt werden. 17 II 808/07 und 17 II 197/08.
Und mein Richter hat mir damals erklärt Waffegnleichheit ist ein allgemeiner Grundsatz und nicht nur in PKH anzuwenden.
Ich denke halt das viele Jugendämter (Behörden) schlecht arbeiten und die Mitarbeiter nicht richtig motivirt sind (Bin eher kritisch gegenüber Behörden).
Und das dann der Vater der sich einen Anwalt leisten kann das Kind über den Tisch zieht das nur von Behörde vertreten wird kann vom Gefühl her auch nicht sein.
henryLiegt evtl daran, dass Anwalt und Beistand andere Interessen haben. Anwalt will Titel über hohen Unterhalt (viel Streitwert, viel Geld in Anwalts Brieftasche).
Beistand weiß, dass man von Papier nicht satt wird. Wir versuchen also erst einmal pünktlich und regelmäßig Geld vom Unterhaltspflichtigen zu bekommen, damit das Kind Essen, Bekleidung und Unterkunft sicherstellen kann.
weiterer Unterschied: wir vertreten weisungsunabhängig die Interessen des Kindes, der Anwalt die Interessen seines Mandanten.kein Kommentar......
Aber so was von Selten so was von .... gelesen
Und die Abneigung von Henry gegen Behörden hat sicher was mit seiner Abneigung gegen Verwaltung im Allgemeinen zu tun