........1.) Wie hoch wäre denn Dein weiteres Zwangsgeld , wenn die Vollstreckung des ersten ZG bereits erfolglos war ?
2.) Was machste denn , wenn der Richter zurückverfügt :
a.) Gesehen
b.) ZG-Vollstreckung bitte fortsetzen......
Ist das an mich gerichtet?
Wenn ja:
- ich fange nicht unter 500,- € an (mache mich ungern zum Obst)
Wenn erfolglos vollstreckt:
Betreuer evtl. nicht geordneten finanziellen Verhältnissen > Richtervorlage
+
weiteres Zwangsgeld: 5000,- € - Richter nochmals schriftlich bitten, die Frage zu beantworten