Wenn es um Verträge (Begründung, Änderung, Beendigung) geht, ist in Fällen, wo eine Geschäftsunfähigkeit vorliegt, eine rechtliche Vertretung erforderlich. Ich erlebe es häufig, dass ich bei Heimbewohnern überlegen muss, ob ich ihnen gegenüber wirksam Willenserklärungen abgeben oder geschäftsähnliche Handlungen vornehmen kann, oder nicht. Bestehen Zweifel an der Geschäftsfähigkeit, komme ich um eine Betreuung nicht herum, da sonst meine Maßnahmen ins Leere gehen.
Wer stellt denn die Geschäftsunfähigkeit fest?
Uns Notaren wird seitens von Fachärzten immer häufiger attestiert, wir seien als Juristen gar nicht in der Lage, eine Geschäftsfähigkeit zu attestieren. Im Umkehrschluss können wir Juristen auch keine Geschäftsunfähigkeit attestieren. Also wer dann?