Hallo nochmal,
habe schon wieder eine neue Frage:
IK-Verfahren: Die Tochter der Schuldnerin zieht in eine andere Stadt zum Studieren. Nun möchte die Schuldnerin einen höheren Freibetrag haben, da sie nun Barunterhalt leistet. Die Tochter erhält den Unterhalt des Vaters (320,--), der wird als eigenes Einkommen der Unterhaltsberechneten zu 57 % angerechnet. Kann die Schuldnerin hier nun einen höheren Freibetrag beanspruchen, weil der Unterhalt der Tochter für sie nun teurer ist?