Ich habe eine (zumindest für mich) komplizierte Strafzeitberechnung zu machen:
Urteilstenor:
Unter Einbeziehung des Urteils A, B und C und unter Auflösung der dortigen Einheitsstrafen wird der Angeklage zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt.
Die Jugendstrafe wurde am 06.10.2014 angetreten.
zu den einbezogenen Verfahren:
Urteil A 9 Monate, dann Einbeziehung in Urteil B Einheitsstrafe 11 Monate, dann Einbeziehung von A und B in C, Einheitsstrafe von 1 Jahr 4 Monate
Zuerst wurde ein Strafrest von 198 Tagen zur Bewährung ausgesetzt, diese dann widerrufen. Der Strafrest wurde bis auf 1 Tag ebenfalls vollstreckt. Dieser eine Tag wurde dann ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt und diese widerrufen.
Ich weiß nun nicht, was hier mein Strafbeginn ist und was alles aus der Vollstreckung der Urteile A-C anzurechnen ist.
Ich würde mich über Hilfe sehr freuen, da ich hier Einzelkämpfer bin und natürlich liefere ich gerne noch Infos nach, wenn der Sachverhalt nicht klar genug geschildert wurde.