Hallo miteinander,
irgendwie stehe ich auf dem Schlauch und hoffe sehr das Ihr mir helfen könnt.
Mein Insolvenzverwalter hat auf das IAK einen Betrag in Höhe von 1.000 EUR eingezahlt "Kostenvorschuss für Zwangsversteigerung". Der Kostenvorschuss wurde sodann an das Zwangsversteigerungsgericht gezahlt. Nachdem das K-Verfahren eingestellt bzw. aufgehoben und die "Schlussabrechnung " erstellt wurde zahlte das Versteigerungsgericht den nicht verbrauchten Kostenvorschuss in Höhe von 203,05 EUR auf das IAK zurück. Als "Rückzahlung Massekostenvorschuss" hat sich der IV 500,00 EUR entnommen.Es gab im Vorfeld noch eine kleine Erstattung aus Geschäftsanteilen im Verfahren. Alles in allem haben wir nun eine Masse in Höhe von 60,65 €.
Ich war nun der Meinung das der IV einen Vorschuss an die Masse geleistet hat maximal den Betrag wieder bekommen kann, der nach der Schlussabrechnung zurücküberwiesen wurde (in diesem Fall 203,05 EUR). Seine beantragte Vergütung habe ich zwar in voller Höhe festgesetzt aber nur einen um den Differenzbetrag von 296,95 EUR reduzierten Betrag aus der Staatskasse ausgezahlt. Ich habe das so begründet, dass die Verfahrenskosten absoluten Vorrang haben (egal ob gestundet oder nicht). Dagegen geht er nun natürlich vor.
Ich hoffe auf einen Denkanstoß.
Liebe Grüße