Die Rolle des Rechtspflegers auf längere Sicht?

  • Ich finde es auch nicht tragisch oder entscheidungsschwach, den Revisor zu fragen. Bezirksrevisoren sind doch die Kollegen die sich besser als alle anderen mit kostenrechtlichen Problemen auskennen (sollten). Da kann es doch grade bei schwierigen Entscheidungen "die Mut erfordern" sinnvoll sein, sich vorher über die Rechtslage auszutauschen, auch um seine Entscheidung sicher begründen zu können.

    Richter sprechen doch auch untereinander über ihre Entscheidungen und wägen miteinander ab. Jedenfalls die meisten....

  • B.Mann hat Recht...aber mit etwas Selbstkritik muss man sicher dennoch sagen, dass (m.E.) gerade die jüngere Generation der Rechtspfleger/innen sich mit der Durchringung zu Entscheidungen schon schwer tut und manchmal gerade aufgrund der Verhaftetheit zur Abarbeitung von Prüfungsschematas, etwas zur "Erbsenzählerei" neigt....bzw. sobald der Sachverhalt vom Schema abweicht, schnell unsicher wird, weil das Schema eben nicht mehr passt.


    Das liegt, was die "jüngere Generation" angeht, aber in der Natur der Sache. Als jüngerer Rechtspfleger muss man sich in ein Pensum zunächst mal einarbeiten. Mit zunehmender Routine fällt es einem dann natürlich immer leichter, auch nicht alltägliche Probleme zu lösen und zu entscheiden! Wie heißt es so schön: Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen!

  • Als jüngerer Rechtspfleger muss man sich in ein Pensum zunächst mal einarbeiten.

    Andererseits ist man als "alter Hase" ja schon eine Weile vom Studienwissen entfernt, abgesehen davon, dass sich die Gesetze oder ihre Auslegung inzwischen geändert haben dürften (selbst in als so konservativ empfundenen Rechtsgebieten wie Grundbuch oder ZVG). Da hab ich manchmal den Eindruck, als würde die "Jugend" eher locker-flockig drauflos arbeiten, während die Erfahrung es mit sich bringt, dass der "alte Hase" in neuen Fahrwassern angesichts der erkannten Risiken zaudert.

    Die Frage ist doch aber, wie man mit dieser Verunsicherung umgeht. Zwischen "munter drauf los" und "nur nach Schema F" ist da ein weites Spektrum. Man muss sich nur ein Herz fassen ...

    Manchmal habe ich den Eindruck, in der Rechtspflegerei (aber auch im mittleren Dienst) gibt es viele, für die die Arbeit nurmehr ein Job ist, wenn nicht gar die innere Kündigung längst vollzogen ist. Von "Karriere" mag man ja gar nicht reden - ich finde es traurig, dass ich in Sachen Beförderung nur dann vorwärtskomme, wenn ich mich von Rechtspflegertätigkeiten ab-, und den Verwaltungsaufgaben zuwende. Aber wenn es schon finanziell nicht stimmt, wünschte ich mir doch wenigstens eine Anerkennung meiner Arbeit. Da klemmt es gewaltig.

  • Dazu wurde auch schon an anderer Stelle einiges geschrieben.
    Es ist schwierig unseren Beruf nach aussen darzustellen.
    die Berufbezeichnung " Rechtspfleger" finde ich auch nicht wirklich gelungen oder aussagekräftig.

  • Dazu wurde auch schon an anderer Stelle einiges geschrieben.
    Es ist schwierig unseren Beruf nach aussen darzustellen.
    die Berufbezeichnung " Rechtspfleger" finde ich auch nicht wirklich gelungen oder aussagekräftig.


    Wie wäre es mit "Director of law management":teufel:? Macht jedenfalls was her, oder?!

  • Administrator of Law LL.B.


    wenn schon :D

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Entscheidend wäre aus meiner Sicht, dass sich die Rechtspfleger mehr als Dienstleister und weniger als Gralshüter verstehen. Insofern sitzen wir Notare und Rechtspfleger in einem Boot. Wir müssen der Bevölkerung und dem Gesetzgeber vermitteln, dass wir eine wichtige Leistung für den Rechts- und Wirtschaftsstandort Deutschland erbringen und kein bloßer bürokratischer Hemmschuh sind. Anderenfalls steht die Existenz unserer beiden Berufsbilder auf dem Spiel. Die Rechtpfleger werden dann zu Zuarbeitern des Richters und die Notare werden durch die Anwälte ersetzt.
    Beim manchen Grundbuchämtern und Registern (zum Glück aber längst nicht bei allen) hat man den Eindruck, dass man sich freut, wenn man ein Haar in der Suppe findet. Von Seiten des Gesetzgebers wird das sehr wohl registriert, wie zum Beispiel die Einführung des § 9c GmbH, das Theater um die GbR oder die Querelen um das Vorkaufsrecht zum Wassergesetz in Baden-Württemberg zeigen. Zum Teil wird sogar geltendes Recht ignoriert, um eine Eintragung nicht sofort vornehmen zu müssen. Ich kenne mehrere Grundbuchämter und Handelsregister die trotz § 13 S. 2 GNotKG stets und immer einen Kostenvorschuss verlangen.
    Oder nehmen wir die Gesellschafterliste der GmbH. Auch hier hat der Gesetzgeber mit der für alle Seiten unsäglichen Gesellschafterliste in § 40 GmbHG gezeigt, dass er den Rechtspflegern eine materielle Überwachung nicht zutraut. Hier wäre für den Rechtsverkehr eine Überwachung durch den Rechtspfleger (ähnlich der Führung des Grundbuches) ein Segen. Leider ist man aber davon ausgegangen, dass eine Überwachung durch den Rechtspfleger mit unkalkulierbare Risiken verbunden wäre und hat die Verantwortung -leider!- auf Notare und Geschäftsführer abgewälzt.

  • Es ist schon spannend. Die Ausgangsfrage war, wo es mit dem Rechtspfleger hingehen wird. Es dauert aber gar nicht lange, bis wir - wieder mal - bei der Nabelschau sind und letztlich uns selbst die Schuld geben, weil so viele uninteressierte Formularausfüller und/oder übereifrige Erbsenzähler unter uns seien.
    Nun will ich gar nicht in Abrede stellen, dass auch ich nicht jeden Kollegen wegen seiner fachlichen Kompetenz und Souveränität schätze. Aber doch ziemlich viele.
    Negativbeispiele lassen sich in jeder Berufsgruppe finden. Z.B. treffen auch Richter manchmal haarsträubende Entscheidungen. Ich habe noch nicht erlebt, dass Richter deshalb ihre eigene Berufsgruppe in Frage stellen und genau das ist der Unterschied.

    Dass unter Universitätsabsolventen und dort besonders unter den Menschen mit 2 Staatsexamen eine FH-Studium mit vergleichsweise vielen Praxisabschnitten nicht viel zählt (ich habe schon an mehreren Diplomierungsfeiern teilgenommen, die Worte "Diplom" und "Studium" fallen nie, dafür um so öfter "Ausbildung") und wir in den Richterdomänen als die "Kostenbeamten" tätig sind, ist natürlich auch nicht hilfreich.

    Einmal editiert, zuletzt von SiGI (12. November 2014 um 13:04)

  • Es ist schon spannend. Die Ausgangsfrage war, wo es mit dem Rechtspfleger hingehen wird. Es dauert aber gar nicht lange, bis wir - wieder mal - bei der Nabelschau sind und letztlich uns selbst die Schuld geben, weil so viele uninteressierte Formularausfüller und/oder übereifrige Erbsenzähler unter uns seien.
    Nun will ich gar nicht in Abrede stellen, dass auch ich nicht jeden Kollegen wegen seiner fachlichen Kompetenz und Souveränität schätze. Aber doch ziemlich viele.
    Negativbeispiele lassen sich in jeder Berufsgruppe finden. Z.B. treffen auch Richter manchmal haarsträubende Entscheidungen. Ich habe noch nicht erlebt, dass Richter deshalb ihre eigene Berufsgruppe in Frage stellen und genau das ist der Unterschied.

    Well done !:daumenrau

  • Ich habe noch nicht erlebt, dass Richter deshalb ihre eigene Berufsgruppe in Frage stellen und genau das ist der Unterschied.

    Ich halte es für einen sehr lobenswerten Charakterzug seine eigene Berufsgruppe in Frage zu stellen. Das Notariat ist mit der Fragestellung „Warum braucht man eigentlich Notare?“ schon immer konfrontiert gewesen. Bisher waren die besseren Argumente auf unsere Seite. Aus meiner Sicht täte auch der Richterschaft etwas Selbstkritik gut.
    Aber gehen wir doch zur Ausgangsfrage zurück: Die entscheidende Frage im Arbeitsalltag wird für die Rechtspfleger sein, inwieweit der Rechtspfleger noch unmittelbarer Ansprechpartner für den Bürger sein soll. Ich sehe den Rechtspfleger in 10 Jahren - wenn die Zentralisierung der Gerichte so weiter geht - nur noch als Ansprechpartner für die Notare. Die Bevölkerung wird keinen ungefilterten Kontakt mehr zum Rechtspfleger mehr haben. Das fängt bei den fernab zentralisierten Grundbuchämtern und Vereinsregistern an und hört bei den auf die Notare übertragenen Erscheinsanträgen auf.

  • Aber was ist mit Vormundverpflichtung, Betreuerbestellung, Antragsaufnahme in Vollstreckungsangelegenheiten, Zwangsversteigerungsterminen und und und?

    Zur kurz gedacht, einnotar?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Typischer Notartunnelblick :
    Er nimmt nur die Tätigkeiten wahr mit denen er Berührungspunkte mit dem Rechtspfleger hat.
    Wenn selbst die Juristen nicht wissen ,welche Tätigkeiten ein Rechtspfleger ausübt,wie soll es dann Otto -Normalmensch wissen ?

  • Die Diskussion zeigt aber einen sehr interessanten Aspekt:

    Anstoß war die Frage, wo der Rpfl in 10-15 Jahren stehen könnte - aber aus vielen Beiträgen wird klar, dass nicht unbedingt einmal bewusst ist, wo der Rechtspfleger heute überhaupt steht. Wie will man eine Perspektive diskutieren, wenn der Status Quo unklar ist?

    Ich persönlich hoffe ja, dass die Rolle als Entscheider - die aktuell in meinen Augen der Kern der Rechtspflege ist! - deutlicher hervorgehoben und wahrgenommen wird. Nach meinem (auch pensenbedingten) Eindruck sieht sich der Rechtspfleger vorrangig in Pensen wie Zwangsversteigerungssachen oder Beratungshilfe tatsächlich als Entscheider. Das liegt auch mit an der Strukturierung der Pensen - in K-Sachen kommt selten mal der Abteilungsrichter zum Zug, in Beratungshilfesachen gibt es nach dem Rechtspfleger nur noch den Richter. Der Rpfl "kämpft an der Front" und sollte in der Lage sein, auch schnell zutreffende Entscheidungen unter Abwägung des Einzelfalls zu treffen.
    Da sind andere Pensen möglicherweise weniger geeignet zu. Zwar ist auch ein KFB eine Entscheidung, wird jedoch von der Außenwelt (auch von den Richtern) selten als eine solche wahrgenommen, da sie mehr ein "Anhängsel" zum Urteil darstellt. Die rechtliche Komplexität ist da in vielen Fällen auch einfach nicht gegeben (dafür haben es die schweren Sachen in sich, wie hier das Kostenforum zeigt).

    Es muss sich etwas am nach außen getragenen (!) Selbstverständnis des Rechtspflegers ändern und die Rolle als "zweite Säule der dritten Gewalt" sollte stärker in den Vordergrund treten.

    Ich weiß zwar nicht, wie realistisch das ist, aber das wäre einer meiner Wünsche für das Rechtspflegertum in 10 - 15 Jahren: Endlich Anerkennung der tatsächlichen Stellung als Entscheider statt bloßer "Degradierung zum Sachbearbeiter".

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Zum Hier und Jetzt:

    Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind unabdingbar für die Zukunftsfähigkeit der Justiz in unserem Land. Sie sind weiterhin eine entscheidende Säule der Justiz. In der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind sie praktisch die Visitenkarte der Amtsgerichte. Interessant ist der Podcast über den Beruf der Rechtspflegerin/des Rechtspflegers. Informieren Sie sich gerne!

    Quelle: JM NRW

    https://www.justiz.nrw.de/WebPortal/Geri…leger/index.php

    Darauf lässt sich doch (auf-)bauen.
    Es wurde bei einer Begrüßung der neuen Rechtspfleger an der FHR vor Jahren jedoch wohl schon einmal anders gesehen i.S.v. auslaufendes Modell.

    Wenn ich mir dazu noch § 2 Abs. 3 RVG ansehe, kann diese Rolle für einen Volljuristen ein Einstieg in die Justiz und wohl auch eine adäquate Stellung sein.

  • Aber was ist mit Vormundverpflichtung, Betreuerbestellung, Antragsaufnahme in Vollstreckungsangelegenheiten, Zwangsversteigerungsterminen und und und?

    Zur kurz gedacht, einnotar?


    Ich kann fachkundig nur für meinen Bereich sprechen und bin davon ausgegangen, dass mein Beitrag auch so gelesen wird.
    Aber in den angesprochen Bereichen findet doch auch eine Erosion statt:
    Betreuerbestellung: Warum haben die Leute vor nichts mehr Angst, als dass sich ein Gericht in ihre Angelegenheiten mischt und verteilen lieber Vollmachten in der Nachbarschaft, wenn keine Kinder vorhanden sind? Wäre es nicht schön, wenn die Bevölkerung keine Angst vor einer Betreuerbestellung verbunden mit gerichtlicher Kontrolle hat. Stattdessen wird vom Gesetzgeber das -aus meiner Sicht- teilweise wahllose Verteilen von Vorsorgevollmachten noch gefördert (siehe Beglaubigungszuständigkeit der Betreuungsbehörde) und die Befugnisse der Betreuungsbehörden erweitert. Hauptsache kein Gericht wird damit betraut!
    Antragsaufnahme in Vollstreckungsangelegenheiten: Mit immer weiteren Wegen zum Gericht wird mancher lieber einen Anwalt aufsuchen.
    Zwangsversteigerungstermine: Die Regeln werden in der Bevölkerung als zu kompliziert wahrgenommen. „Ist nur was für Profis.“ Welcher normale Bürger bietet da mit? Die Rechtsprechung des BVerfG zum Räumungsschutz tut hier sein übriges.


  • Es muss sich etwas am nach außen getragenen (!) Selbstverständnis des Rechtspflegers ändern und die Rolle als "zweite Säule der dritten Gewalt" sollte stärker in den Vordergrund treten.

    Im Prinzip stimme ich Dir voll zu.

    Nur störe ich mich an der Bewertung unseres Ex-JM Vogel, dass wir die zweite Säule der dritten Gewalt sind.

    Wer ist denn die erste Säule? Gibt es vielleicht noch mehr Säulen?

    Wenn es bei uns gelegentlich um die Verteilung der Arbeit geht, höre ich manchmal das Todschlag-Argument:

    "Wir sitzen alle in einem Boot." (siehe Avatar)

    Im Gegenzug fände ich es gegenüber allen Justizbediensteten nicht mehr als gerecht, künftig von einer einzigen Säule der dritten Gewalt zu sprechen, ohne Abstufungen vorzunehmen.


    Was unsere Zukunft als Rechtspfleger angeht, frage ich mich manchmal, wieviel unterschiedlich Dezernate in einem Amtsgericht zu bearbeiten sind, ob diese tatsächlich bei einem Amtsgericht angesiedelt sein müssen und ob man nicht einen Teil, auch im Zusammenwirken mit anderen Behörden, ausgliedern und zu neuen Aufgabengebieten zusammenfassen könnte.

    Muss es z.B. sein, dass es diverse Vollstreckungsorgane gibt, die im Prinzip alles das gleiche Ziel verfolgen?
    (Grundbuch, Nachlass und Register wird ja schon diskutiert.)

    Reicht es nicht aus, eine Landes-Vollstreckungsbehörde zu haben, die zugleich aus gerichtlichen Vollstreckungstiteln, Hausmachertiteln und vollstreckbaren Urkunden sowie sonstigen Titeln auf den Schuldner angesetzt wird, um ihm durch Sachbearbeiter Orwell nach seinen Vermögensverhältnissen zu befragen, seinem Wagen die Parkkralle anzusetzen, den Lohn zu pfänden, und wenn das nicht reicht, Haus und Grund zu versteigern, vorher natürlich eine Sicherungshypothek ins Grundbuch zu stempeln und wenn alles nicht hilft, ihn bis zur Erteilung der RSB zu begleiten.
    Und notfalls auch noch die Geldstrafenvollstreckung zu betreiben.

    Wenn man 100 Jahre zurückschaut, die damalige Arbeitsweise betrachtet, und die heutige mit der vor 40/50 Jahren vergleicht und bedenkt wie schnell heute Veränderungen eintreten, dürften Szenarien dieser Art gar nicht so abwägig sein.
    Ob sie für den Bürger immer gut sind, steht dann auf einem anderen Blatt.

  • Entscheidend wäre aus meiner Sicht, dass sich die Rechtspfleger mehr als Dienstleister und weniger als Gralshüter verstehen. Insofern sitzen wir Notare und Rechtspfleger in einem Boot. Wir müssen der Bevölkerung und dem Gesetzgeber vermitteln, dass wir eine wichtige Leistung für den Rechts- und Wirtschaftsstandort Deutschland erbringen und kein bloßer bürokratischer Hemmschuh sind. Anderenfalls steht die Existenz unserer beiden Berufsbilder auf dem Spiel. Die Rechtpfleger werden dann zu Zuarbeitern des Richters und die Notare werden durch die Anwälte ersetzt.
    Beim manchen Grundbuchämtern und Registern (zum Glück aber längst nicht bei allen) hat man den Eindruck, dass man sich freut, wenn man ein Haar in der Suppe findet. Von Seiten des Gesetzgebers wird das sehr wohl registriert, wie zum Beispiel die Einführung des § 9c GmbH, das Theater um die GbR oder die Querelen um das Vorkaufsrecht zum Wassergesetz in Baden-Württemberg zeigen. Zum Teil wird sogar geltendes Recht ignoriert, um eine Eintragung nicht sofort vornehmen zu müssen. Ich kenne mehrere Grundbuchämter und Handelsregister die trotz § 13 S. 2 GNotKG stets und immer einen Kostenvorschuss verlangen.
    Oder nehmen wir die Gesellschafterliste der GmbH. Auch hier hat der Gesetzgeber mit der für alle Seiten unsäglichen Gesellschafterliste in § 40 GmbHG gezeigt, dass er den Rechtspflegern eine materielle Überwachung nicht zutraut. Hier wäre für den Rechtsverkehr eine Überwachung durch den Rechtspfleger (ähnlich der Führung des Grundbuches) ein Segen. Leider ist man aber davon ausgegangen, dass eine Überwachung durch den Rechtspfleger mit unkalkulierbare Risiken verbunden wäre und hat die Verantwortung -leider!- auf Notare und Geschäftsführer abgewälzt.

    Mit Verlaub: Das sog. Theater um die GbR hat einzig und alleine der BGH zu verantworten, indem er zunächst - contra legem - die Rechtsfähigkeit der GbR aus der Taufe hob und dann, als er sah, was er im Immobilienbereich angerichtet hatte, das Handeln einer GbR ohne jeden Vertretungsnachweis - wiederum contra legem - akzeptierte. Dass es mittlerweile alle falsch machen, weil sich kein OLG traut, dem BGH zu widersprechen, erscheint mir nicht wirklich als ein Fortschritt.

    Mittlerweile sind zwei der besagten "Grundbuchtotengräber" (Krüger und Lemke) aus Altersgründen aus dem V. Zivilsenat ausgeschieden. Man verabschiedet in den Ruhestand und lässt das von einem selbst angerichtete Chaos frohgemut zurück.

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