Privatschriftliches Testament

  • In meiner Akte liegt mir ein privatschriftliches Testament (kein gemeinschaftliches Testament) vor, in dem der Erblasser u. a. Folgendes schreibt:

    "Ich setze meine Ehefrau als befreite Alleinerbin ein. Unser Sohn soll nach dem Tod meiner Ehefrau der Schlusserbe sein."

    Diesbezüglich stehe ich gerade irgendwie auf dem Schlauch und weiß nicht so genau, ob dies nun bedeutet, dass die Ehefrau Alleinerbin ist und später der Sohn der Erbe der Ehefrau ist oder ob dies als Bestimmung einer Vor- und Nacherbschaft auszulegen ist.

    Was meint ihr dazu?

  • Das hab ich bisher auch immer so gesehen, aber irgendwie war ich gerade irritiert.

    Würde das nun bedeuten, dass die Ehefrau Alleinerbin ist und die Bestimmung des Sohnes als Schlusserbe nichtig ist?

  • Warum sollte die Erbeinsetzung des Sohnes nichtig sein. Der Wille des Erblassers war es anscheinend sowohl seine Frau, als auch seinen Sohn am Nachlass partizipieren zu lassen. Wie er es formuliert hat, ist doch erst einmal zweitrangig.

    Dies lässt sich hier wahrscheinlich nur durch eine Vor- und Nacherbfolge realisieren.

  • Hier kommst du wohl ohne große Auslegungsprobleme zu einer Vor- und Nacherbfolge, wobei die Vorerbin von den Verfügungsbeschränkungen - soweit es das Gesetz zulässt - befreit ist.

    Anders ist der Wille des Erblassers nicht umzusetzen.

  • Vielen Dank für die hilfreichen Rückmeldungen.

    Nun noch eine andere Sache:

    In dem Testament heißt es weiter, dass im Falle des Todes des Sohnes seine Abkömmlinge entsprechend der gesetzlichen Erbfolge die Nachfolge antreten.

    Bedeutet dies also, dass das Nacherbrecht gemäß § 2108 II 1 BGB nicht vererblich ist oder sehe ich das falsch?

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