In meiner Akte liegt mir ein privatschriftliches Testament (kein gemeinschaftliches Testament) vor, in dem der Erblasser u. a. Folgendes schreibt:
"Ich setze meine Ehefrau als befreite Alleinerbin ein. Unser Sohn soll nach dem Tod meiner Ehefrau der Schlusserbe sein."
Diesbezüglich stehe ich gerade irgendwie auf dem Schlauch und weiß nicht so genau, ob dies nun bedeutet, dass die Ehefrau Alleinerbin ist und später der Sohn der Erbe der Ehefrau ist oder ob dies als Bestimmung einer Vor- und Nacherbschaft auszulegen ist.
Was meint ihr dazu?