zu 1: Das wäre schade, denn ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass hier keine Fragen mehr zu beantworten sind bzw. dass vielleicht manches Missverständnis geklärt werden könnte.
zu 2: Das habe ich mir abgewöhnt 😁
zu 1: Das wäre schade, denn ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass hier keine Fragen mehr zu beantworten sind bzw. dass vielleicht manches Missverständnis geklärt werden könnte.
zu 2: Das habe ich mir abgewöhnt 😁
Sachverhalt hin oder her: es wird nun über Notar ein Erbschein beantragt, es wird sodann das Zuständigkeits-ping-pong der Gerichte abgewartet, und gglfs. dann die Anfechtung der Annahme über den Notar erklärt werden (der Kontakt mit den Nachlassgerichten unmittelbar scheint wenig sinnvoll). Aber die Beantragung eines Gläubigeraufgebotsverfahrens bereite ich grad vor, mal schauen, ob sich ein Gericht damit befassen mag
Sachverhalt hin oder her ist das richtige Stichwort. Ich sehe hier auch bisher keinen Sachverhalt mit dem man was anfangen könnte.
Aber die Beantragung eines Gläubigeraufgebotsverfahrens bereite ich grad vor, mal schauen, ob sich ein Gericht damit befassen mag
Die Berufsbezeichnung des Themenstarters scheint ja auch nicht die richtige zu sein ...
Doch, die kannst Du glauben.
Faule bleiben halt faul.
@marina:meine Berufsbezeichnung ist in der Tat nicht zutreffend. Ich bin beruflicherseits nicht "Rechtspfleger" sondern Justizbeamter. Rechtspfleger ist zum einen die Ausbildung mit dem FH Abschluss und eine Funktion die ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Justizbeamter i.Ü. auch wahrnehme. Wie hälst Du es denn mit Deiner Berufsbezeichnung hier im Forum ?
Habe aber meine Berufsbezeichnung soeben in meinem Profil geändert.
Vielen Dank für den insoweit zutreffenden Hinweis.
In letzter Zeit merke ich, dass ich immer öfter Dinge nicht verstehe oder nachvollziehen kann. Das muss wohl an meinem fortschreitenden Alter liegen.
TL: Wenn Du Jungspund über Gebrechen des Alters klagst, vergisst Du allzu leicht, dass wir noch Älteren das auch als Kränkung auffassen könnten ... (mit dem Rollator wink)
Defaitist: Ich vermute ja, dass Du gar nicht mal faul bist, sondern dass das Problem woanders liegt: Ich jedenfalls hätte es gern etwas "preußischer", also systematisch, Fakt um Fakt. Auch wenn ich weiß, dass Du es mit den Preußen nicht so hast und eher ein (liebenswerter) Chaot bist. Gib uns eine Chance, Deine Gedanken zu verfolgen. Zügele Deine Kreativität und führe uns noch einmal auf die Tippel-Tappel-Tour zwischen Sachverhalt und Fragestellung. Dann, so hoffe ich jedenfalls, wirst Du auch nicht so viele verwunderte bis verschreckte Reaktionen erleben. Und im besten Fall kann dann wirklich jemand helfen.
Euch beiden und allen, die hier mitlesen und mitdiskutieren, wünsche ich harmonische Stunden in der Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in ein friedliches neues Jahr.
Ich stimme TL zu. Anfangs habe ich hier noch gedacht, es geht vielleicht um die Frage, dass jemand weggeschickt wurde, obwohl zumindest möglicherweise eine Entgegennahme von Unterlagen mit Weiterleitung an das zuständige Gericht oder die Erteilung einer sachdienlichen Auskunft hätte erfolgen können. Darüber kann man ja durchaus diskutieren, siehe § 25 Abs. 2 FamFG. Aber hier ist völlig unklar geblieben, was der Sachverhalt ist.
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