Werte Kollegen,
ich habe hier einen Fall, der mir etwas Kopfzerbrechen bereitet und ich hoffe mir kann jmd. weiterhelfen:
Der Erblasser verstarb ledig ohne Kinder. Nachlasswert ca. 1,1 Mio EUR.
Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es ca. 30 Miterben, 3. Ordnung, es ist aber noch erheblicheErmittlungsarbeit notwendig.
Nun zum Problem:
Der Erblasser hat seinem Cousin eine transmortale General-undVorsorgevollmacht erteilt. Dieser Bevöllmächtigte hat mir alle Unterlagen bzg. des Nachlasses eingereicht, die sehr gut geführt sind. Alle Aktiva und Passiva sauber aufgeführt, schöne Stammbäume gezeichnet und schon teilweise Erben ermittelt inkl. deren Anschriften. Er selbst bezeichnet sich gegenüber dem Nachlassgericht als „Nachlassabwickler“ und begründet seine bisherige Tätigkeit mit der Vollmacht. Inhaltlich ist in der Vollmacht nicht explizit aufgeführt ,dass der Cousin denNachlass verwalten und abwickeln soll.
Der „Nachlassabwickler“ hat mir auch seine Vergütungsabrechnung mitgeschickt, welche er auch als Nachlassverbindlichkeit aufführte und da bin ich fast vom Stuhl gekippt. Er beansprucht, wie er schreibt in Anlehnung an einen TV eine Vergütung für seine Tätigkeit von 54.000,00 EUR (vierundfünfzigtausend- Nein, das ist jetzt kein Scherz).
Ich tendiere dazu, einen Nachlasspfleger zu bestellen, der die teilweise noch unbekannten Erben ermittelt (wird wohl ein Riesen Aufwand) den Nachlass verwaltet und ggf. die Vollmacht widerruft. Ich bin mir nur nicht ganz sicher, ob ich hier das Sicherungsbedürfnis für eine Nachlasspflegschaft bejahen kann, da ja der Bevollmächtigte da ist und die Erben mittlerweile nur noch teilweise unbekannt.
Was meint Ihr ?