Habe gerade ein etwas krummes Verfahren geerbt:
Im Laufe des Verfahrens wurde Masse aus dem eingestellten Geschäftsbetrieb verwertet. Dazu wurde der IV in einer Gl.Versammlung u.a. ermächtigt, Prozesse zu führen und wieder aufzunehmen usw. Zudem wurde bzgl. einer Grundstücksübertragung Anfechtung erklärt. Hierzu lief ein Prozess, in welchem der IV mit dem Anfechtungsgegner (auf Anraten des OLG) einen Vergleich auf Zahlung einer Geldsumme geschlossen hatte.
Danach meldet sich der Hauptgläubiger (rd. 90 % der Forderungen) und trägt vor, der IV habe Masse verschleudert und war außerdem nicht befugt, den Vergleich abzuschließen. Gläubigerin beantragte Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters (SIV) zur Geltendmachung von Ansprüchen der Masse gegen den IV.
Der SIV wurde dann bestellt zur Prüfung und ggf. Durchsetzung von Ansprüchen der Insolvenzgläubiger gegen den IV aus dem Abschluss des Vergleichs.
In seinem Bericht trägt der SIV dann vor, dass seiner Ansicht nach tatsächlich eine Pflichtverletzung des IV vorliege und sieht die Masse dadurch geschädigt. Er trägt weiter vor, dass aus diesem Grund die Vergütung des IV (die zu dem Zeitpunkt nicht beantragt war) zu kürzen sei.
Bericht geht zur Stellungnahme an den IV, welcher erwidert, dass der Vortrag und die rechtliche Würdigung nicht zutreffen und er weiterhin der Ansicht ist, keine Pflichtverletzung begangen zu haben. Die Erwiderung ging an den SIV mit dem Hinweis, dass eventuelle Ansprüche gegen den IV nach §§ 60, 92 InsO zivilrechtlich geltend zu machen wären.
Jetzt geht der Schlussbericht des IV (nebst Verg.Antrag usw.) ein. Und nun?
Kann ich jetzt ganz normal Schlusstermin anberaumen, Verg. festsetzen und dann später nach § 200 InsO einstellen, obwohl eventuell ja noch Ansprüche der Masse gegen den IV bestehen könnten?
Müsste man dann ggf. die Nachtragsverteilung vorbehalten?
Außerdem hat ja auch der SIV noch einen Vergütungsanspruch gegen die Masse, der derzeit auch noch nicht bezifferbar ist. Ich bin daher eigentlich der Ansicht, dass man die Schlussverteilung noch gar nicht vornehmen kann und ich auch die Schlussrechnung noch nicht prüfen kann. Oder?
Schicke ich den Schlussbericht (jetzt?) auch an den SIV?
Und höre ich den SIV zum Verg.Antrag an? M.E. nein, da die Verg. des IV nichts mit der Problematik der möglichen Pflichtverletzung zu tun hat.