Hallo,
einer Kollegin liegt eine Anfrage eines Nachlasspflegers auf Aufhebung der bestehenden NLP zu folgendem Sachverhalt vor:
Erblasserin ist ME eines Wohnhauses zu 1/4
das andere 1/4 gehört der Enkeltochter der EL; das weitere 1/4 der Tochter der EL.
Alle bekannten Erben (auch Tochter und Enkeltochter) haben die Erbschaft ausgeschlagen.
Im Testament ist ein Vorausvermächtnis an die Tochter betr. der 1/2 ME-Anteils an dem Hausgrundstück; 1/4 hiervon wurde jedoch bereits schenkweise auf die Enkeltochter zu Lebzeiten übertragen, sodass sich das Vermächtnis (jedenfalls ggü. dem Nachlass) nur noch auf 1/4 ME-Anteil erstrecken dürfte.
Das Grundstück ist überschuldet; div. Grundschulden, auch noch valutiert, sind eingetragen. Sehr undurchsichtig die Sache.
Auch liegen Forderungen des Sozialamts / Pflegeheims vor.
Bislang halten die Gläubiger noch still.
Außer monatlichen Mieteinnahmen aus der Vermietung einer Wohnung im Haus sind keine Einnahmen / Vermögenswerte vorhanden.
Im Grundbuch ist ein Teilungsausschluss eingetragen.
Die Miteigentümer können sich nicht auf einen einvernehmlichen Verkauf einigen, da sehr verstritten bzw. nur auf den eigenen Vorteil bedacht. Das Vermächtnis wurde mittlerweile angenommen.
Da die Angelegenheit derart verfahren ist und auch die Aufhebung des eingetragenen Teilungsausschlusses nach Ansicht der Kollegin nicht ohne weiteres möglich ist (jedenfalls bräuchten wir ja eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, wonach durch Aufhebung und anschließende Teilungsversteigerung ein maßgeblicher Erlös erzielt werden könnte), und auch ein freihändiger Verkauf nicht möglich erscheint, regt der NLP nun an, die Pflegschaft aufzuheben.
Antrag auf Nachlass-InsO wurde (da die Kosten des Verfahrens nicht gedeckt wären) nicht gestellt....
Mir scheint es, dass auch der NLP mit seiner Weisheit am Ende ist und aus der Sache "raus möchte".....seht ihr eine Möglichkeit?