Ich wärme das Thema nochmal auf.
Ich muss zugeben, dass ich mich noch nie mit den "Pepsizahlen" beschäftigt habe, da ich bisher immer locker alle meine Akten (mehrere Bereiche) geschafft habe.
Nunmehr wollte ich mal selbst prüfen, was ich für ein Pensum habe. (lt. Nachfrage bei der GL 1,0 ).
ABER die Geschäftsverteilung in F-Sachen ist so verwirrend, mit Endziffern und teilweise dann auch noch mit Vorziffern und Papierakte zusätzlich ( also VKH-Überprüfung). Anträge auf RNF-Klausel sollen jetzt als eAkte eingetragen werden. Kein Durchblick!
Ganz einfache Frage:
Ich arbeite für einen Richter, der mit Familiensachen ein volles Pensum hat.
Kann man pauschal sagen, wieviel das anteilig bei dem "Nachfolgedienst" Rechtspfleger ausmacht. Vielleicht 0,03 oder so?