• Ich wärme das Thema nochmal auf.

    Ich muss zugeben, dass ich mich noch nie mit den "Pepsizahlen" beschäftigt habe, da ich bisher immer locker alle meine Akten (mehrere Bereiche) geschafft habe.

    Nunmehr wollte ich mal selbst prüfen, was ich für ein Pensum habe. (lt. Nachfrage bei der GL 1,0 ).

    ABER die Geschäftsverteilung in F-Sachen ist so verwirrend, mit Endziffern und teilweise dann auch noch mit Vorziffern und Papierakte zusätzlich ( also VKH-Überprüfung). Anträge auf RNF-Klausel sollen jetzt als eAkte eingetragen werden. Kein Durchblick!

    Ganz einfache Frage:

    Ich arbeite für einen Richter, der mit Familiensachen ein volles Pensum hat.

    Kann man pauschal sagen, wieviel das anteilig bei dem "Nachfolgedienst" Rechtspfleger ausmacht. Vielleicht 0,03 oder so?

  • Hm, ich versuche es mal. Bei uns entsprechen 1,04 Richterpensen in Familie 0,38 Rechtspflegerpensen. Da aber für den Rechtspfleger seine originären Verfahren (vereinfachte Unterhaltssachen, Vormundschaften etc.) gesondert zählen, ist das bestenfalls ein Anhaltspunkt. Für die "reinen" Richtersachen beträgt das Rechtspflegerpensum hier 0,18. Außerdem gibt es gegebenenfalls landesspezifische Zuschläge. Das können hier also bestenfalls Anhaltspunkte sein, weil du ja vermutlich auch nicht weißt ob das Richterpensum genau 1:1 Pebb§y ist. Am besten fragst du deine Verwaltung wie die einzelnen Anteile für die verschiedenen Arbeitsbereiche die du hast berechnet werden. Und ganz eigentlich:) soll Pebb§y gar kein Maßstab für die interne Arbeitsverteilung sein.

  • ...

    1.) Ich muss zugeben, dass ich mich noch nie mit den "Pepsizahlen" beschäftigt habe, da ich bisher immer locker alle meine Akten (mehrere Bereiche) geschafft habe.

    ...

    2.) Ich arbeite für einen Richter...

    3.) Kann man pauschal sagen, wieviel das anteilig bei dem "Nachfolgedienst" Rechtspfleger ausmacht. Vielleicht 0,03 oder so?

    1.) Glückwunsch (ernst gemeint). Das hatte ich seit Jahren nicht. Und davor war es auch weit weg von "locker". Dadavor kann ich mich nicht mehr erinnern...

    2.) Du arbeitest NICHT für einen Richter!!

    3.) Nein. Dafür gibt es zu viel, was mit dem Richter nichts zu tun hat bzw. kommt auch nicht alles vom Richter irgendwann zu uns.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Moin

    gerade jetzt ist es unmöglich in Nds für so etwas wie Familie Zahlen zu bekommen- da die z.B. Änderungen der Zuständigkeiten bei den minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen und weitere Zuständigkeitswechsel sowie Zusatzaufgaben durch die neuen Vorschriften insbesondere in Betreuung und Familie gekommen sind und dies nun die Rechtspfleger machen dürfen ist das in den aktuellen Zahlen nicht enthalten und wird frühestens -so uns gesagt- in den Zahlen, die wir 2025 bekommen, drin sein.

    Bis dahin haben wird nur die alten Zahlen...


    Bitter: Es gab sofort nen Zuschlag bei den Richtern, als die ersten Flüchtlinge kamen (wir haben hier ne Erstaufnahmestelle) und wir bekamen nen 1/2 Richter dazu- natürlich nur den, nicht etwa auch die logischerweise benötigten Mehrzahlen für Rechtspfleger und SE.:rolleyes:

    Nun machen die Rechtspfleger diese Arbeiten und für die Familienrechtspfleger wird gar nichts gemacht- die arbeiten hier nach den alten Zahlen weiter und ebenso die Richter, bei denen die Zahlen sind, die Arbeit jedoch nicht mehr... :rolleyes:

  • Auch hier:

    Moin,

    wie man in F-Sachen (bzw. überhaupt) FÜR einen Richter arbeiten kann, entzieht sich absolut meiner Kenntnis? Er macht ne Scheidung für eine Familie Müller und Du die fam.gerichtliche Genehmigung für eine Familie Müller? Wo arbeitest Du dann "für" einen Richter?

    Egal, die Basiszahlen sollten in der Tat in einer transparenten Verwaltung und Geschäftsverteilung herauszubekommen sein. Die hausinterne Verteilung ist (mMn) für F-Sachen unüblich nach Endziffern, aber umso besser, das macht es ja leicht:

    Eine Endziffer sind 10 % des Gesamtpensums für das Geschäft, eine Endziffer mit gerader Vorziffer dann 5 % usw.

    Darüberhinaus sind RNF nicht in PEEB§Y gesondert erfasst und fallen in die allgemeinen GA.


    Insulaner: Ich bin mir sicher, dass es auch 2025 KEINE neuen Zahlen geben wird. Es wird (so weit ich weiß bundesweit) die Einführung der eAkte abgewartet und da auch die Etablierung derselben. Erst dann sollen neue Zahlen erhoben werden... Das heißt, dass vor 2026 kein Auftrag und vor 2027 keine Zahlen kommen werden.

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

  • Auch hier:

    Moin,

    wie man in F-Sachen (bzw. überhaupt) FÜR einen Richter arbeiten kann, entzieht sich absolut meiner Kenntnis? Er macht ne Scheidung für eine Familie Müller und Du die fam.gerichtliche Genehmigung für eine Familie Müller? Wo arbeitest Du dann "für" einen Richter?

    "Für einen Richter arbeiten" ist wohl nicht so wörtlich zu verstehen. Trotzdem verstehe ich nicht, dass sich einige hier so darüber aufregen.

    Die "Abhängigkeit" vom Richter, konkret von dessen Ansichten und Handlungsweisen, ist in der Familienabteilung besonders hoch. Der Rechtspfleger hat eben "nicht nur" seine Genehmigungsverfahren und der Richter seine Scheidungen. Insbesondere im Bereich der elterlichen Sorge und der Vormundschaften/Pflegschaften gibt es diverse Berührungspunkte. Zudem obliegt dem Rechtspfleger auch die Kostenfestsetzung in Verfahren eines oder mehrerer Richter, die Vollstreckung der von diesen angeordneten Ordnungs- und Zwangsmittel und natürlich die VKH-Überprüfungen, ggf. auch noch die Vorprüfungen vor der VKH-Bewilligung. Hinzu kommt meist noch die RAst in Familiensachen, wo dann auch durchaus gewisse Erwartungen von Richtern hinsichtlich der Anträge bestehen.

    Je nach Richter ergeben sich unterschiedliche Auswirkungen auf die Tätigkeit des Rechtspflegers beim Familiengericht. Man kann Glück haben oder auch nicht...

  • "Für" stimmt einfach nicht, weder wörtlich noch nicht so wörtlich. Wir machen unsere Arbeit, er seine. Für mich zeugt das von einem "schiefen" Selbstverständnis. Was noch schlimmer ist, wenn dies der Erwartungshaltung der Richter geschuldet ist.

    Natürlich gibt es Kontaktpunkte. Die sind mE aber nur bei der Antragsaufnahme in irgendeiner Weise fast relevant.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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