• Bei der Fragestellung sollte man auch berücksichtigen, um welche Akten es sich handelt.
    Wenn der Kollege "relativ" auf dem neuesten Stand war und es sich um einige schwierige Akten aus der letzten Woche handelt, würde ich auch dazu tendieren, dass er die Akten abgeben kann.

    War es aber so ein Kollege, der Rückstände von Monaten aufgetürmt hat, denke ich auch, dass er die dann selber erledigen muss.

  • War es aber so ein Kollege, der Rückstände von Monaten aufgetürmt hat, denke ich auch, dass er die dann selber erledigen muss.


    Ich glaube dieser ungleichen Behandlung des nahezu identischen Sachverhalts liegt eigentlich eher zugrunde, dass der von Dir genannte Fall (frei nach Geologe "Kollege wird wutkrank") auf keine andere Weise sanktioniert wird.

  • Im hiesigen Geschäftsverteilungsplan ist ausdrücklich geregelt, dass man bei Pensenwechsel für die Rückstände seines alten Pensumds zuständig bleibt. Kenn ich so von fast allen gerichten, bei denen ich bisher war.

  • Im hiesigen Geschäftsverteilungsplan ist ausdrücklich geregelt, dass man bei Pensenwechsel für die Rückstände seines alten Pensumds zuständig bleibt. Kenn ich so von fast allen gerichten, bei denen ich bisher war.


    Ihr Glücklichen. Das ist aber wahrlich eine Minderheiten-Regelung!

  • Im hiesigen Geschäftsverteilungsplan ist ausdrücklich geregelt, dass man bei Pensenwechsel für die Rückstände seines alten Pensumds zuständig bleibt. Kenn ich so von fast allen gerichten, bei denen ich bisher war.


    Ihr Glücklichen. Das ist aber wahrlich eine Minderheiten-Regelung!


    Und kann m.E. schon organisatorisch nur an kleinen Gerichten mit nur einem einzigen Standort funktionieren. Alleine der Aktenumlauf, wenn man bei großen Häusern mit mehreren Standorten sämtliche Altlasten hin- und hertransportieren muss.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • In großen Gerichten wird die Weiterbearbeitung nicht möglich sein. Hier wäre es bei einem internen Dezernatswechsel undenkbar, dass die Aktenrückstände vom neuen Sachbearbeiter aufgearbeitet werden müssen. Schon deshalb undenkbar, weil hier die Rechtspfleger einvernehmlich die Geschäftsverteilung regeln und bei einer anderen Regelung der neue Sachbearbeiter nicht einverstanden wäre, mithin der Direktor abschließend zu entscheiden hätte.

    Wie der Direktor entscheidet, dürfte klar sein. Wir sind übrigens ein eher kleines Gericht mit ca. 80 Bediensteten (inkl. 14 Ripfeln).

    Wenn es mich als neuen Sachbearbeiter beträfe und ich doch die Altlasten abarbeiten müsste, wäre meine erste Amtshandlung eine befristete Überlastungsanzeige. Raus aus einer möglichen Haftung wegen irgendwelcher Bomben in den Altakten.

  • Bei uns wird im Zuge einer Umverteilung immer über die Akten ab dem .... gesprochen. So ist ganz klar, dass die eigenen Rückstände auch von jedem selbst noch bearbeitet werden müssen. Auch neue Kollegen bekommen in der Regel keine Altlasten aufs Auge gedrückt, die Einarbeitung in ein neues Dezernat ist ja eh schon zeitaufwändig....Allerdings sind wir auch eher klein, nur ein Gebäude. Bei der beschriebenen Verfahrensweise sind ja wahrscheinlich immer die gleichen Kollegen fein raus, die im Zweifel ein total abgesoffenes Dezernat übergeben und ein aufgeräumtes bekommen :gruebel:. Da wäre ich aber auch "not amused".

  • In großen Gerichten wird die Weiterbearbeitung nicht möglich sein. Hier wäre es bei einem internen Dezernatswechsel undenkbar, dass die Aktenrückstände vom neuen Sachbearbeiter aufgearbeitet werden müssen. Schon deshalb undenkbar, weil hier die Rechtspfleger einvernehmlich die Geschäftsverteilung regeln und bei einer anderen Regelung der neue Sachbearbeiter nicht einverstanden wäre, mithin der Direktor abschließend zu entscheiden hätte.

    Wie der Direktor entscheidet, dürfte klar sein. Wir sind übrigens ein eher kleines Gericht mit ca. 80 Bediensteten (inkl. 14 Ripfeln).

    Wenn es mich als neuen Sachbearbeiter beträfe und ich doch die Altlasten abarbeiten müsste, wäre meine erste Amtshandlung eine befristete Überlastungsanzeige. Raus aus einer möglichen Haftung wegen irgendwelcher Bomben in den Altakten.


    Die größe unseres Gerichts ist nahezu identisch, gleichwohl läuft es genau anders herum. Allerdings machen die Rpfl. hier auch nicht den GVP. Dazu ist das Klima untereinander subobtimal... :daumenrun

  • Bei uns wird im Zuge einer Umverteilung immer über die Akten ab dem .... gesprochen. So ist ganz klar, dass die eigenen Rückstände auch von jedem selbst noch bearbeitet werden müssen. Auch neue Kollegen bekommen in der Regel keine Altlasten aufs Auge gedrückt, die Einarbeitung in ein neues Dezernat ist ja eh schon zeitaufwändig....Allerdings sind wir auch eher klein, nur ein Gebäude. Bei der beschriebenen Verfahrensweise sind ja wahrscheinlich immer die gleichen Kollegen fein raus, die im Zweifel ein total abgesoffenes Dezernat übergeben und ein aufgeräumtes bekommen :gruebel:. Da wäre ich aber auch "not amused".

    Die Frage ist ja auch immer, warum ein Dezernat abgesoffen ist. Wenn der Kollege zu faul ist, würde ich mich auch ärgern. Aber möglicherweise hatte er auch einfach viel zu viel und steht kurz davor, wirklich krank zu werden deshalb. Jemanden, der mit der Neuverteilung entlastet werden soll, sein volles Büro selbst leerschaufeln zu lassen, ist wohl eher suboptimal...


  • Die Frage ist ja auch immer, warum ein Dezernat abgesoffen ist. Wenn der Kollege zu faul ist, würde ich mich auch ärgern. Aber möglicherweise hatte er auch einfach viel zu viel und steht kurz davor, wirklich krank zu werden deshalb. Jemanden, der mit der Neuverteilung entlastet werden soll, sein volles Büro selbst leerschaufeln zu lassen, ist wohl eher suboptimal...

    Es gibt auch den zusätzlich vorkommenden Fall der Versetzung/des Ruhestandes eines Kollegen.
    Diejenigen sind da sehr beliebt , die vorher noch ihren restlichen Urlaubsanspruch von z.B. 4 Wochen abbummeln.
    Mit einem glatten Tisch für den Nachfolger ( sofern er rechtzeitig nachfolgt ) ist da auch nicht zu rechnen.


  • Die Frage ist ja auch immer, warum ein Dezernat abgesoffen ist. Wenn der Kollege zu faul ist, würde ich mich auch ärgern. Aber möglicherweise hatte er auch einfach viel zu viel und steht kurz davor, wirklich krank zu werden deshalb. Jemanden, der mit der Neuverteilung entlastet werden soll, sein volles Büro selbst leerschaufeln zu lassen, ist wohl eher suboptimal...

    Es gibt auch den zusätzlich vorkommenden Fall der Versetzung/des Ruhestandes eines Kollegen.
    Diejenigen sind da sehr beliebt , die vorher noch ihren restlichen Urlaubsanspruch von z.B. 4 Wochen abbummeln.
    Mit einem glatten Tisch für den Nachfolger ( sofern er rechtzeitig nachfolgt ) ist da auch nicht zu rechnen.

    Sorry, aber das steht ihnen zu und sollte selbstverständlich sein.

    Das ist alles eine Frage der Organisation. Der Neue fürs Referat kann ja schon mit Antritt des Urlaubs auf das Referat gesetzt werden.


  • Sorry, aber das steht ihnen zu und sollte selbstverständlich sein.

    Das ist alles eine Frage der Organisation. Der Neue fürs Referat kann ja schon mit Antritt des Urlaubs auf das Referat gesetzt werden.

    Dazu muss er erst mal da sein , der Neue.
    Zur Organisation könnte im übrigen auch gehören , dass der künftige Ruheständler seinen Resturlaub vorher portionsweise nimmt.
    Gell @ 13 ?:)


  • Sorry, aber das steht ihnen zu und sollte selbstverständlich sein.

    Das ist alles eine Frage der Organisation. Der Neue fürs Referat kann ja schon mit Antritt des Urlaubs auf das Referat gesetzt werden.

    Dazu muss er erst mal da sein , der Neue.
    Zur Organisation könnte im übrigen auch gehören , dass der künftige Ruheständler seinen Resturlaub vorher portionsweise nimmt.
    Gell @ 13 ?:)

    Keine Frage - es gibt viele Möglichkeiten der Organisation. Bei uns ist der Abbau von Urlaub vor der Pensionierung ebenso problemlos, wie der Abbau von Urlaub nach der Elternzeit.


  • Keine Frage - es gibt viele Möglichkeiten der Organisation. Bei uns ist der Abbau von Urlaub vor der Pensionierung ebenso problemlos, wie der Abbau von Urlaub nach der Elternzeit.

    In der Tat.
    Es hat hier in der Vergangenheit schon eine gestandene Verwaltung gegeben, die dem angehenden Pensionär den abzubauenden Resturlaub auf einen Rutsch verweigert hat.
    Wie find ich das ?
    Gut.


  • Es hat hier in der Vergangenheit schon eine gestandene Verwaltung gegeben, die dem angehenden Pensionär den abzubauenden Resturlaub auf einen Rutsch verweigert hat.
    Wie find ich das ?
    Gut.

    Unsere Verwaltung setzt sich frühzeitig (min. halbes Jahr) mit dem (zukünftigen) Pensionär zusammen und findet eine Regelung, wenn er seinen Urlaub geschlossen zum Ende hin abbauen will.

    Wie find ich das?
    Gut. ;)

    P.S.: Wenn einer von heute auf morgen ans OLG abgeordnet wird, dann muss es auch gehen - hier isses planbar.

  • Warum soll er seinen Urlaub nicht in einem Rutsch nehmen dürfen? Er hat ihn doch angesammelt und sein Vertreter musste vorher nicht vertreten. Die Anzahl der Urlaubstage aufs Jahr gesehen ist doch gleich, egal ob portionsweise oder in einem Stück.

    Ich kenne übriges nur die Regelung, dass bei Dezernatswechsel jeder seine Rückstände selbst behält. Bei allen Gerichten wurde das so gehandhabt.
    Bei Abordnung, Ruhestand usw. geht das natürlich nicht.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • War es aber so ein Kollege, der Rückstände von Monaten aufgetürmt hat, denke ich auch, dass er die dann selber erledigen muss.


    ich denke mal, dass dann die Verwaltung gefragt ist. Sie muss dafür Sorgen, dass die Arbeit einigermassen gerecht verteilt wird und die anderen Kollegen sich am Abbau der Berge beteiligen.

  • War es aber so ein Kollege, der Rückstände von Monaten aufgetürmt hat, denke ich auch, dass er die dann selber erledigen muss.

    ich denke mal, dass dann die Verwaltung gefragt ist. Sie muss dafür Sorgen, dass die Arbeit einigermassen gerecht verteilt wird und die anderen Kollegen sich am Abbau der Berge beteiligen.


    Hier lag das Entstehen von Riesenaktenresten nie an einer ungerechten Verteilung, sondern stets an extrem umständlicher Bearbeitung oder Faulheit / Langsamkeit des betr. Kollegen.

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