Listing und Delisting, Kontrolltiefe und Kommunikation zwischen Rpfl und Richter

  • Boah, mir wird ja fast schwindelig beim Lesen des Treads.

    Besprechungen zwischen Gericht und Verwaltern finden bei uns statt. Oki, aufgrund der Bestellungspraxis wird dies schon etwas schwieriger, überlege schon, ob das BVerfG uns demnächst mal Räume zum Zwecke der Ausübung der Berufsfreiheit zur Verfügung stellen könne (nein: das war nur Spass; so schlimm ist es bei uns ja noch nicht).
    Bisherige Treffen sind stets konstruktuv verlaufen (das meint: Austausch und auch gegenseitige Kritik und Lösungen gefunden.
    Bei solchen Besprechungen geht es um die "großen Themen" (die ganz gut das "klein-kein" beinhalte). Das Meiste jedoch machen in der täglichen Arbeit Themen wie Tabellenführung, Übermittllung von Datensätzen, wann kann Antrag nach 298 gestellt werden etc. aus, und da reden die Verwalterbüros und "mein" Gericht miteinander.

    So einiges, was ich in diesem Thread zur Kenntnis habe nehmen müssen, lässt mich schlimmstes befürchten.
    Kann es sein, das ganz viele Gerichte ohne Rechtskenntnis und bar jeder Einstellung zu den Verfahren oder genauer: zum eigenen Pensum unterwegs sind....
    Oki, auch das ESUG kam ja nicht von ungefähr.... auch die Verlagerung der Zuständigkeit für Planverfahren kam nicht von ungefähr....
    Und nun mal bahsing "meiner" Berufsgruppe (da sind die foris hier nicht adressaten): nach jahrelanger Weigerung Fortbildungen zu besuchen, die nur aus der Berufsgruppe der Rechtspflegerschaft bestehen, hab ich es Anfang des Jahres ob der Themen getan. Was passiert am ersten Tag: können wir nicht irgendwie morgen früher anfangen, damit irgendwer dann schneller zuhause ist (warum auch immer).... ja wurde denn auch so eingerichtet - sorry, mir drissejal, ich hab einen klaren Zeitplan, und mich juckt es null, warum irgendwelche Spießer ihren Rasen sprengen wollen oder ihre Winterreifen abholen wollen oder sonstwas, es ist ne InsO-Tagung. Wenn da leutz das für wichtig halten, dann sollten sie nicht zu Tagungen fahren und ihrem Dienstherrn das auch so rüberbringen. Soviel mal zu Beton-köpfen, Spießermentalität und Desinteresse an der Sache....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

    Einmal editiert, zuletzt von Defaitist (15. Mai 2015 um 00:04)

  • ...
    Es gibt vielmehr Menschen, die sich des Wertes ihrer Tätigkeit deutlich bewußt sind. Zum Glück ist das illegal, aber leider nur schwer justiziabel ...

    Das ist sicher eine Umschreibung für irgendetwas - nur stehe ich offenbar auf dem Schlauch und verstehe nicht, was Du meinst. Bestechlichkeit?


    Bestechlichkeit? Nein, das würde ich nie behaupten...
    Belassen wir es mal bei Vorteilsnahme.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • ...
    Es gibt vielmehr Menschen, die sich des Wertes ihrer Tätigkeit deutlich bewußt sind. Zum Glück ist das illegal, aber leider nur schwer justiziabel ...

    Das ist sicher eine Umschreibung für irgendetwas - nur stehe ich offenbar auf dem Schlauch und verstehe nicht, was Du meinst. Bestechlichkeit?


    Bestechlichkeit? Nein, das würde ich nie behaupten...
    Belassen wir es mal bei Vorteilsnahme.

    Hm, auch wenn das hier kein Grunz!bucherurkundungshread ist: wer nimmt denn bei der Falschbeurkundung auch einen Vorteil entgegen ? Zu diesem schmutzigen Geschäft gehören zweie ! Wobei ich das mit den Ehegatten noch nicht so wirklich verstanden habe, wo da nun ein Vorteil drin liegen sollte, aber der Notar wird es wissen :D

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  • Meine Güte, ich wollte auch kein Gericht-Bashing lostreten. Es gibt ja auch ganz tolle Gegenbeispiele. In einem Bericht hatte ich mal erwähnt, dass der Schuldner nicht so recht mit Infos über sein Auto rausrückt, da fragte der Rechtspfleger dann nach, ob er selbst beim Schuldner nachhaken soll. Das war zum Beispiel so ein "Zusammenarbeiten", wie ich es mir wünsche.

    Die Angst von unserer Seite ist halt immer, das Gericht ja nicht zu verärgern. Und da werden dann manchmal Kapriolen geschlagen. Egal ob das sinnig ist oder nicht. Andreas, Deine Sicht ist zwar gut und auch richtig, aber Du als Richter bist halt tatsächlich unabhängig - der Insolvenzverwalter sollte es zwar sein, ist es aber eben wirtschaftlich tatsächlich nicht.

    Gerichtsbashing ist aber nun mal auch angesagt ! Davon lebt auch das Forum. Oki, nun mach ich Werbung: BS-InsO !
    Hoffe, dass das oki ist, sonst mag die Werbung gelöscht werden.

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  • Wenn da leutz das für wichtig halten, dann sollten sie nicht zu Tagungen fahren und ihrem Dienstherrn das auch so rüberbringen. Soviel mal zu Beton-köpfen, Spießermentalität und Desinteresse an der Sache....

    Kann man auch anders haben:

    Beim VID-Kongress letztes Jahr erzählte mir ein Insolvenzverwalter (nicht aus "meinem" Revier), dass es Gerichte gibt, bei denen die Teilnahme an den jährlichen Kongressen des DAV und des VID nicht genehmigt wird, weil


    • für Rechtspfleger/Richter keine Teilnahmegebühr erhoben wird (ausgenommen Rahmenprogramm)

    und/oder


    • man dort in einem eher ungezwungenen Rahmen auf Insolvenzverwalter trifft, mit denen man auch dienstlich zu tun hat.

    :daemlich

  • Tja, da gibt es eine Möglichkeit:

    die Justiz würde Teilnahmegebühr einschließlich Anreise und Unterbringung bezahlen, bei Untersagung jeglichen ungezwungenen Kontaktes. Dann müsste aber jeglicher ungezwungener Kontakt (was immer das sein mag) "verboten" werden, m.a.W. ich müsste in eine andere Stadt ziehen, weil ich immer mal wieder auch Verwalter wirklich zufällig treffe und es natürlich auch zu Unterhaltungen kommt.
    Hm, darf ich im Anschluss eines Besuchs des kölner Arbeitskreises nicht mehr mit Verwaltern reden, nur weil wir im Früh sitzen ? Da sollte mal ganz schnell ein ministerieller Erlass her :D

    Sowohl die Veranstaltungen des DAV, des VID und des NVID und etliche weitere Veranstaltungen sind an der Teilnahme von Gerichtspraktikern stark interessiert. Die aber alle als Referenten zu implemtieren, wäre den Veranstaltungen abträglich, da Gerichtspraxis nur ein Teilausschnitt ist. Ich nehme z.T. auch im Urlaub und in meiner Freizeit an Veranstaltungen teil, aber bin ich damit bestechlich *lach* ich mach mir doch keine Gedanken darüber, wer im DAV, im VID oder im NVID ist, wenn ich finanziell relevante Entscheidungen zu treffen habe.

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  • Hm, auch wenn das hier kein Grunz!bucherurkundungshread ist: wer nimmt denn bei der Falschbeurkundung auch einen Vorteil entgegen ? Zu diesem schmutzigen Geschäft gehören zweie ! Wobei ich das mit den Ehegatten noch nicht so wirklich verstanden habe, wo da nun ein Vorteil drin liegen sollte, aber der Notar wird es wissen :D


    Wie deutlich muss ich denn werden? Es geht um Zuwendungen der IV an Justizbeschäftigte und/oder an denen nahestehende Personen, alles im weitesten Sinne. Was BREamter schreibt, haben sich ja die entsprechenden Gerichte nicht ohne Not einfallen lassen. Dass man einfach sagt "das kostet euch nix" heißt ja auch nur, dass es jemand anderes bezahlt, nämlich alle anderen Teilnehmer kollektiv. Das "Schulfotograf"-Urteil des BGH sagt da recht klar, wie die Sache nach Meinung des BGH zu laufen hat.

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    Einmal editiert, zuletzt von tom (18. Mai 2015 um 12:38) aus folgendem Grund: Schulfotograf hinzugefügt.

  • @ Tom:

    Dann müsste man aber entweder die Justizbediensteten regelmäßig (im Monatszeitraum) rotieren lassen (was auf Kosten der Effizienz geht) oder alle persönlichen und telefonischen Kontakte unterbinden. Denn schon wenn ich anlässlich einer Gläubigerversammlung mit dem Rechtspfleger ein paar Worte rede, beginnen sich zwischenmenschliche Kontakte aufzubauen. Weiterhin sind Ehen zwischen Justizangehörigen und Notaren, Betreuern, Rechtsanwälten etc. und andere familiäre Beziehungen auszuschließen. Der Bruder eines Kollegen ist Richter am hiesigen Landgericht. Wenn er nicht ohnehin ausgeschlossen ist, erklärt er sich bei Berührungen mit unserer Kanzlei mit Regelmäßigkeit für befangen. Dies finde ich sehr gut. Aber was ist mit der Familienfeier. In Zukunft muss einer der Beiden abwechselnd zu Hause bleiben :gruebel:.

    Fazit: Man kann nicht alle Eventualitäten ausschließen. Und eins ist auch klar. Wenn wir (Euch) beschxxx wollen, werden wir immer einen unauffälligen Weg finden.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."


  • Fazit: Man kann nicht alle Eventualitäten ausschließen. Und eins ist auch klar. Wenn wir (Euch) beschxxx wollen, werden wir immer einen unauffälligen Weg finden.


    Meine Rede! Aber das aus deinem Mund zu hören :eek::D

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • ...Wie deutlich muss ich denn werden? Es geht um Zuwendungen der IV an Justizbeschäftigte und/oder an denen nahestehende Personen, alles im weitesten Sinne. Was BREamter schreibt, haben sich ja die entsprechenden Gerichte nicht ohne Not einfallen lassen. Dass man einfach sagt "das kostet euch nix" heißt ja auch nur, dass es jemand anderes bezahlt, nämlich alle anderen Teilnehmer kollektiv. Das "Schulfotograf"-Urteil des BGH sagt da recht klar, wie die Sache nach Meinung des BGH zu laufen hat.


    Vielen Dank für den Klartext im dritten Anlauf.

    In der Sache gebe ich Dir absolut recht, Zuwendungen vom IV an Justizbeschäftigte und/oder diesen nahestehende Personen sind ein Unding. Vergleichbares soll es hier vor ca. 15-20 Jahren auch gegeben haben (Geschenkkörbe für die Servicestelle etc.). Allerdings soll, zumindest nach dem, was ich gehört habe, ein Umdenken schon vor einiger Zeit eingesetzt haben, die Fach- und Dienstvorgesetzten sollen dem schon seit längerer Zeit entgegen treten und auf die Abschaffung entsprechender Zuwendungen gedrungen haben. An anderer Stelle habe ich ja schon mal berichtet, dass es schon seit einigen Jahren u.a. einen jährlichen Umlauf gibt, jedes Jahr wieder zu unterschreiben, in dem auf die unzulässige Annahme von Geschenken etc. hingewiesen wird. Soweit so etwas in Bayern also heute noch vorkommen sollte, geht es m.E. um Vorsatz, nicht mehr um Fahrlässigkeit.

    Meiner Meinung nach - und insoweit anders als Gegs - braucht es dagegen keine ständigen Versetzungen und auch keine Kontaktverbote - nur entsprechend geschärftes Problembewusstsein bei den anständigen Beteiligten. Wie das Beispiel von Gegs zur Selbstanzeige der Befangenheit zeigt, gibt es eben Konfliktbewältitungsmethoden, wenn eine persönliche Nähe entstanden ist (dazu siehe z.B. BGH, Urteil vom 07.05.2009 - RiZ (R) 1/08, wenn ein Richter dies nicht einhält). Man muss sonst nur ordentlich trennen zwischen Beruf und Privatleben.

    Die unanständigen Beteiligten wird man damit so oder so nicht erreichen, da helfen nur strafrechtliche Ermittlungen, damit durch Verfolgungsmaßnahmen dokumentiert wird, dass eben nicht alles geht. Vollständige Sauberkeit zu erreichen, ist hier - wie sonst überall auch, wo Menschen tätig sind - natürlich eine Illusion.

    Was mir aber noch im Magen liegt, ist Dein Eindruck, dass es "oft" zu solchen Erscheinungen kommen soll. Das kann ich so - und auch als ehemaliges Mitglied einer Spezialabteilung für Korruptionsbekämpfung der hiesigen Großstadt-StA - nicht bestätigen. Natürlich gibt es mehr Fälle, als aufgedeckt werden, daran gibt es keinen vernünftigen Zweifel. Und vielleicht ist man in der hiesigen Großstadt mittlerweile auch etwas sensibler in solchen Fragen geworden, weil es eben auch einige Amtsträger im Gefolge der Tätigkeit dieser Spezialabteilung erwischt hat (übrigens gab es hier auch schon vor 10 Jahren Ermittlungen i.S. Schulfotografen, damals aber beendet, als ein Zivilsenat des BGH eine Strafbarkeit als Vorfrage eines Wettbewerbsverstoßes glatt verneinte). Aber "oft" sehe ich auch bei Unterstellung einer üblichen Dunkelfeldquote noch nicht.


    Und um nun wieder den Bogen zum Titelthema zu schlagen:
    Zuwendungen des Insolvenzverwalters an Justizbedienstete - und sei es der genannte Blumenstrauß für die Serviceeinheit - wären m.E. ein Grund für ein Delisting, um den Anfängen zu wehren. Eine Ausnahme besteht bei persönlicher Freundschaft, die aber auch außerhalb des Dienstgeschehens entsprechend belegbar sein muss - und innerhalb des Dienstes dann eben zu den o.g. Konsequenzen der Selbstablehnung führt.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Den “Geschenke-Umlauf“ gibt es hier auch alljährlich vor Weihnachten. Soweit ich mich erinnere, sind allerdings Geschenke in geringem finanziellen Umfang in Ordnung. Mal ehrlich-ich lass mich sicher nicht mit einem Kuli oder einem Stollen bestechen :D

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • @ Maus:

    Wirklich :eek: :eek: :eek: wäre folgende Aussage gewesen: Wenn wir Euch beschxxx, dann finden wir einen unauffälligen Weg. Aber wir tun dies nicht, deshalb ist doch alles in gelber Butter.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • @ Maus:

    Wirklich :eek: :eek: :eek: wäre folgende Aussage gewesen: Wenn wir Euch beschxxx, dann finden wir einen unauffälligen Weg. Aber wir tun dies nicht, deshalb ist doch alles in gelber Butter.


    Du vielleicht nicht, aber die schwarzen Schafe sterben ja leider niemals aus.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Den “Geschenke-Umlauf“ gibt es hier auch alljährlich vor Weihnachten. Soweit ich mich erinnere, sind allerdings Geschenke in geringem finanziellen Umfang in Ordnung. Mal ehrlich-ich lass mich sicher nicht mit einem Kuli oder einem Stollen bestechen :D


    Nach dem hiesigen Umlauf sind ein/zwei Kugelschreiber (Standard-Ware aus dem Supermarkt, keine Markenwaren) oder ein neutraler Kalender o.ä., im Wert von ca. 5-10 Euro, genehmigt, keinesfalls jedoch Geld oder ähnliches. Unabhängig von dieser Generalgenehmigung halte ich persönlich es nicht für angezeigt, solche Geschenkumläufe zu machen oder anzunehmen.

    Und hinsichtlich des Wertes kann ich nur sagen:
    Der niedrigste absolute Wert, den ich gesehen habe, lag bei 1,50 Euro. Dafür hat ein Arzt Patienten vom Medikament des Herstellers A auf Medikamente des Herstellers B umgestellt. Der niedrigste Wert bei einem Amtsträger lag bei 5,- Euro. Dafür haben Mitarbeiter einer Zulassungsstelle auf die vorgeschriebene Sichtkontrolle bei Tageszulassungen verzichtet. Mein Fazit: Es gibt keine Untergrenze für menschliche Gier.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • ...

    Fazit: Man kann nicht alle Eventualitäten ausschließen. Und eins ist auch klar. Wenn wir (Euch) beschxxx wollen, werden wir immer einen unauffälligen Weg finden.


    Richtig - wenn es um die beschränkte Prüfungstiefe und die wenigen Prüfungsmöglichkeiten des Insolvenzgerichts geht. (Meistens) Falsch wenn es um ein engagiertes Ermittlungsverfahren geht. Die einschlägigen Tricks sind meist weder neu noch besonders raffiniert. Nicht aufklärbare Straftaten kannst Du begehen als
    -) Profikiller, weil Dich nichts mit dem Opfer verbindet, dieses nicht mehr aussagen kann und Du die Zahl der Spuren bei entsprechender Vorsorge drastisch beschränken kannst und eine Vergleichs-DNA von Dir als aus dem Ausland anreisenden Täter noch nicht existiert
    -) Berufswirtschaftskrimineller, wenn Du es vermeiden kannst, persönlich Kontakt zu den Opfern aufzunehmen und auch nichts dokumentierst.

    In einem Beruf wie Insolvenzverwalter gibt es m.E. keine unaufklärbaren Vermögensstraftaten. Entweder, Du hast eine Papier- (oder Daten-)Spur hinterlassen, die man mit etwas Mühe aufdröseln kann, oder Du hast solche Spuren vermieden und kannst daher nicht darlegen, wo das Geld hingegangen ist. Dann bist Du deswegen wegen Untreue dran. Überall dort, wo Dokumentationspflichten über den Umgang mit fremden Geld bestehen, kannst Du nur solange als Straftäter erfolgreich sein, wie sich keine Ermittlungsbehörde mit freier Kapazität für Dein Verhalten interessiert.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Hm, auch wenn das hier kein Grunz!bucherurkundungshread ist: wer nimmt denn bei der Falschbeurkundung auch einen Vorteil entgegen ? Zu diesem schmutzigen Geschäft gehören zweie ! Wobei ich das mit den Ehegatten noch nicht so wirklich verstanden habe, wo da nun ein Vorteil drin liegen sollte, aber der Notar wird es wissen :D


    Wie deutlich muss ich denn werden? Es geht um Zuwendungen der IV an Justizbeschäftigte und/oder an denen nahestehende Personen, alles im weitesten Sinne. Was BREamter schreibt, haben sich ja die entsprechenden Gerichte nicht ohne Not einfallen lassen. Dass man einfach sagt "das kostet euch nix" heißt ja auch nur, dass es jemand anderes bezahlt, nämlich alle anderen Teilnehmer kollektiv. Das "Schulfotograf"-Urteil des BGH sagt da recht klar, wie die Sache nach Meinung des BGH zu laufen hat.

    Äh, der von Dir eingestellte "Sachverhalt":
    "Und wenn man lange genug in der Praxis war muss man leider sagen: oft auch zurecht.
    (Rpfl: "Doch, ich bin verheiratet, aber es wäre mir recht, wenn Sie das in die Urkunde nicht reinschreiben. Ich habe extra meinen Nachnamen nicht geändert und meine Frau auch nicht, sonst würden mich alle fragen, ob ich der Vater von RA'in XXX bin. Dabei ist das meine Frau!" - RA'in XXX wird am AG des Rpfl. gerne für die lukrativen Nachlasspflegschaften ausgewählt.)"

    weist keine insolvenzrechtliche Komponente auf, sondern lässt doch eher etwas mit unsauberen Grundstücksübertragungen vermuten. Sollte es anders sein, dann bitte Sachverhalt einstellen !.

    Das Schulfotografen-urteil passt keinen Zentimeter auf die Teilnahme von Gerichtspraktikern an Versanstaltungen des DAV. Die "Kick-back-struktur" möchte ich mal sehen :D dafür hätte ich garkein Geld zur Verfügung.

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    :daumenrau

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    sowas gibt es bei uns nicht, und das ist gut so. Aus alten Zeiten kannte ich auch die Aufmerksamkeit von Anwaltskanzleien gegenüber Geschäftsstellen (also ich z.B. noch als Zivilgeschäftsstelle) zu Jahresendzeitgelegenheiten als Geste. Diese Geste hätte mich aber nie dazu gebracht, einen verspäteten Schriftsatz "umzupräsentieren"; eine Bitte, die auch nie - schon bereits aufgrund meiner persönlichen Integrität - an mich herangetragen worden wäre, zumal die Anwaltskanzleien sich solcher Mittel schon aufgrund ihrer eigenen Integrität solcher Mittel nicht hätten bedienen müssen.

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  • Ich stimme sowohl Gegs als auch AndreasH zu.
    Es gab einen neuerlichen Fall von "Unregelmäßigkeiten" (ich drücke mich da bewusst vorsichtig aus, da ich Ausgang des Strafverfahrens nicht kenne und keinen Bock auf "ne einstweilige" habe). Oki, bei unserem Gericht zum Glück keine laufenden Verfahren mehr, was abgeschlossen war, war völlig i.O., die Bestellungen waren (in der ex-post-Betrachtung) zum Glück singulär. Das spricht jetzt nicht für uns als Gericht, sondern geht eher in die Richtung vlt. Glück gehabt. Bevor nun jemand auf die Idee kommt, diese sprachliche Wendung als "entlarvend" entlarven zu müssen: ich glaube schon, dass wir im Rahmen der Kontrollbefugnisse mindestens keinen schlechten Job machen. Es mag Vorgänge geben, die bei sorgsamer insolvenzgerichtlicher Prüfung - irgendann - in' Auge fallen sollten - bis müssten. Einfachste Struktur: Masse wird aus irgend einem Verfahren abgezweigt; beim Zwischenbericht muss die Kohle ja wieder da sein, ergo aus einem anderen Verfahren rüberbuchen. Sowas sollte bei größeren Beträgen auffallen, kein Thema.
    Nur um auf Gegs zurückzukommen, da fällt mir ein Spruch von einer Kollegin ein, den sie mal Ende der 90'er ließ: wir nehmen nur die kleversten, wenn deren kleverness mit krimineller Energie gepaart wäre, dann würden wir das nicht mal ebeno merken. Yep, da ist was dran ! Das war nicht als Ruhekissen gemeint von der damaligen Kollegin. Ein Pauschalmisstrauen ist nicht angesagt, ebensowenig wie der Verdacht, es könne eine höhere Vergütung festgesetzt werden, weil jemand ein Universitätsinstitut fördert, bei dem ich an einer Vortragsveranstaltung teilnehme (da müsste man ja jedem Studenten der entsprechenden Universitäten später auch die Funktion des Insolvenzrichters verweigern).

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  • Wenn wir (Euch) beschxxx wollen, werden wir immer einen unauffälligen Weg finden.

    Vielleicht muss ich mich hierzu noch ein bisschen erklären:

    Ich kann mich erinnern, dass wir bei de Euro-Umstellung erheblichen Rechtfertigungsdruck hatten. Grund hierfür waren offensichtliche Rundungsdifferenzen, welche der betroffene Rechtspfleger aber nicht als solche (an)erkannte. Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist, aber mal ehrlich, wegen halben-Cent-Beträgen... :gruebel:

    Was Euch als kleine Merkwürdigkeiten auffällt, ist meist eine Verkettung von dummen Umständen und blöd gelaufen. Zum Beispiel muss man bei Zahlungsaufforderungen nur eine Zahl in der IBAN verdrehen und das Geld landet auf dem falschen Anderkonto... etc.

    Wenn wir mit krimineller Energie handeln, dann werden wir dies nicht offensichtlich tun, dass es Euch sofort auffällt. So dämlich sind wir auch nicht.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • weist keine insolvenzrechtliche Komponente auf, sondern lässt doch eher etwas mit unsauberen Grundstücksübertragungen vermuten. Sollte es anders sein, dann bitte Sachverhalt einstellen !


    Nein, es geht um Justizbeschäftigte, die lukrative Nachlaßpflegschaften an nahestehende Personen vergeben und verschleiern (wenn schon nicht vor dem Dienstherrn, dann doch jedenfalls vor den anderen Personen auf der Dienststelle), dass ein Näheverhältnis besteht. Ähnlich wie BGH, Urteil vom 07.05.2009 - RiZ (R) 1/08 halt.

    Das Schulfotografen-urteil passt keinen Zentimeter auf die Teilnahme von Gerichtspraktikern an Versanstaltungen des DAV. Die "Kick-back-struktur" möchte ich mal sehen :D dafür hätte ich garkein Geld zur Verfügung.


    Der Justitzbeschäftigte zahlt den Kick-Back nicht, er bekommt ihn. Entweder selbst oder über Umwege (fiktive Beschäftigungsverhältnisse, Spenden an Vereine, ...).

    Die Probleme tauchen vermutlich eher auf dem Land in kleinteiligen, kontroll- und konfliktaversen Strukturen auf als in der Großstadt.

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