Folgende Situation,
Ein Grundstück, bebaut mit 2 Häusern, aufgeteilt in 3 WE-Eiheiten
WE 1 für X + Y
WE 2 für X + Y
WE 3 für Z
Das Grundstück wird vermessen in Flurstücke a und b. X Y und Z heben die Miteigentümergemeinschaft an den Flurstücken dahingehend auf, dass das Eigentum am Flurstück a auf X+Y zu je 1/2 und am Flurstück b auf Z übergeht. Im Zuge der Aufhebung wird das Wohnungseigentum an dem Flurstück b aufgehoben, die Schließung wird bewilligt und beantragt. Bezüglich des Flurstücks a sollen 2 Wohneinheiten bestehen bleiben. Bezüglich des Flurstücks a verbinden X und Y je einen ME-anteil von einem Halb mit der Wohnung B1 einerseits und den weiteren ME-anteil mit der Wohnung B2 andererseits, so dass an dem Flurstück a 2 Wohnungseinheiten verbunden mit jeweils 1/2 Grundstücksanteil bestehen bleiben. Auf vorliegende Unterlagen beim Grundbuchamt wird Bezug genommen. Die Wohnungseinheiten B1 und B2 gehören X und Y dann zu je einem Halb Anteil im Innenverhältnis. Eintragung der Änderung wird bewilligt und beantragt.
Ich überlege nun, ob ich das gesamte Wohnungseigentum zuerst aufhebe und für jedes neue Flurstück ein Grundbuch anlege. Also eins für Z und eins für X und Y als Miteigentümer zu 1/2. Anschließend dann wieder für das Flurstück a 2 Wohnungseigentumsblätter anlege. Oder gibt es noch einen anderen Weg?
Auch frage ich mich, ob der Notar nicht auf die vorliegende Abgeschlossenheitsbescheinigung und Teilungserklärung explizit Bezug nehmen muss.
Würde mich über eure Meinungen freuen!