Hallo Zusammen,
ich brauche dringend Hilfe:
Alleinsorgeberechtigte Mutter von zwei Kinder ist verstorben. Testament mit Vormundsanordnung ( Oma soll Vormund werde) liegt noch beim Notar, JA will ganz schnell Vormund bestellt haben, da Anträge zu stellen sind.
Vormund soll nicht die Oma werden. Vom Vater gibt es nur einen Namen und eine alte Adresse einer JVA.
Ich soll jetzt Antrag auf Vormundbestimmung aufnehmen. M.E. macht das doch der Richter oder( § 1680 II BGB)?