Mir liegt eine Ausschlagungsakte vor. Sämtliche Erben der 1. und 2. Ordnung haben ausgeschlagen. Nun hat eine Verwandte vorgesprochen und folgendes erklärt:
Der Verstorbene war privat krankenversichert. Vor dem Todesfall sind Arzt- und Krankenhauskosten in erheblicher Höhe entstanden. Die Verwandte hat (obwohl sie ausgeschlagen hat) diverse Rechnungen bei der Krankenkasse eingereicht. Auf dem Konto des Verstorbenen befindet sich nun ein vierstelliger Betrag, und es sollen noch weitere Erstattungsbeträge eingehen. Diese Beträge sollen nun an die entsprechenden Gläubiger ausgezahlt werden.
Ich beabsichtige einen Nachlasspfleger zu bestellen. Jedoch frage ich mich, wie die Vergütung des Nachlasspflegers und die Gerichtskosten gezahlt werden sollen. Nach Abzug der zu zahlenden Arzt- und Krankenhauskosten verbleibt wohl nur ein geringer Betrag. Die erstatteten Beträge der Krankenversicherung sind ja eigentlich zweckgebunden. Darf die Vergütung des Nachlasspflegers aus diesem Guthaben gezahlt werden?
Vielen Dank für die Antowrten.