Irgendwie komme ich hier gerade nicht weiter.
Wahrscheinlich übersehe ich nur das offensichtliche...
Ich habe einen PfüB-Antrag auf dem Tisch liegen: Eine (!) Forderung (40.000,-), vier Drittschuldner. Zu dieser Forderung ist bereits letzte Woche das vorläufige Zahlungsverbot an drei der o.g. Drittschuldner rausgegangen.
Dem jetzigen PfÜB-Antrag liegt die Forderungsaufstellung bei; diese beinhaltet dreimal die 0,3 Gebühr nach 3309 - also je eine für das jeweilige vorl. Zahlungsverbot (jeweils erhöht um die auf die Forderung aufgeschlagene Gebühr für das vorl. ZV des "vorherigen" Drittschuldners).
Eine Forderung, drei Drittschuldner - sind das in der Tat drei Gebühren beim vZV?