Folgender Fall :
Herr A. ist Erbe. Er möchte nun die Erbschaft ausschlagen.Herr A. wird demnächst Vater. Er ist jedoch nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet und eine Vaterschaftsanerkennung liegt auch noch nicht vor.
Würde jetzt nur die Ausschlagung von Herrn A. für sich selbst aufnehmen und nicht für das ungeborene Kind. Die Kindesmutter muss gar nicht ausschlagen. Was meint ihr ?