Hi Manja,
dass Pebbparagraphy ein Reizthema für Dich ist, kann ich gut nachvollziehen, es geht mir genauso.
BREamter ist jedenfalls zuzustimmen, dass für elegetische Prüfungsvermerke kein Raum ist, wenn ein Prüfgutachter beauftragt wurde, der nix gefunden hat.
Oki, wir haben auch Prüfungsvermerke, in denen ne ganze Menge Poesiealbungsprosa steht, ich benutze die nicht !
Richtig ist, dass das Gericht auch bei Einsetzung des Prüfgutachters nicht von der eigenen Prüfung enthoben ist. Dies reduziert sich m.E. jedoch darauf, die sachverständigen Ermittlungen auf ihre ordnungsgemäße Ermittlungsätigkeit und die Schlüssigkeit des Ergebnisses zu prüfen. Nix anderes passiert in der gerichtlichen Prüfung des Eröffnungs- oder Abweisungsgutachtens.
Die Beauftragung des Prüfgutachters zur Stellungnahme zur Vergütung ist m.E. ein Amtshaftungsfall !
Erläuterung: allenfalls mag noch angehen die Frage nach der Ermittlung der Teilungsmasse; bei Fragen nach Vergleichsrechnungen bzgl. Absonderungsrechte ist dies nicht mehr angängig. Die zu Vergütungsfragen aufgewendeten Stundensätze betreffen orignäre Gerichtstätigkeiten und dürften nicht aus der Masse gezahlt werden !
Ebensowenig ist es Sache des Prüfgutachters einen Abgleich der Insolvenztabelle mit dem Schlussverzeichnis vorzunehmen. Dies ist Sache der Gläubiger. Hier würde ich allerdings auch entsprechend beauftragen, aus Schutz der Gläubiger, wenn es denn was zu verteilen gibt.
Oki, vtl. kann ich da auch nicht mitreden, weil ich bisher nur einen einzigen Auftrag erteilt hab (bestimmt nicht deshalb, weil ich zuviel Zeit hätte......).
Vor Jahren wurden wir einmal seitens des Gerichtsvorstandes auf die Praxis hingewiesen, dass andere Gerichte die Prüfung rausgeben würden, und das dies doch weniger personalintensiv wäre. Meine Antwort: jedes Stundungsverfahren wird subito rausgegeben, allein schon hinsichtlich der Überprüfung etwaigen Anfechtungsansprüche (die ich als Rechtspfleger nicht zu beurteilen in der Lage bin) sowie - damals noch aktuell - xyargo-Bank - Versicherungsgeschichten - viel Spaß für die Landeskasse.... Thema war dann auch ganz schnell durch !