Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch...
In einem Verfahren kommt wegen Kaufangebot und alternativ Umfinanzierungszusage evtl. die Einstellung nach § 30 a ZVG in Betracht.
Die betreibende Gläubigerin ist erstrangige Gläubigerin, betreibt wegen 1.500.000,-- € Grundschuldkapital nebst 15 % Zinsen. Kaufangebot beläuft sich auf 1.800.000,-- €.
Wenn ich einstelle, muss ich gem. § 30 a Abs. 3 ZVG Zahlungsauflagen aussprechen. Aber wie gestaltet sich das rein praktisch?
Wert nehme ich mit 1.800.000,-- € an, 7/10 = 1.260.000,-- €
Zinsen sind jährlich am 1.1. für das vergangene Jahr fällig, also während der Einstellungszeit am 01.01.2016 für das Jahr 2015.
15 % aus 1.260.000,-- € (fiktiver 7/10 Betrag) = 189.000,-- €.
Auflage, dass der Schuldner am 01.01.2015 189.000,-- € zu zahlen hat????
Oder Umrechnung auf monatlich 15.750,-- €???
Ich finde nirgends ein konkretes Beispiel Wer hatte das schon mal?