Aber das ist doch überhaupt nicht belegt, dass es die nicht mehr gibt. Dies haben viele Landgerichte in Deutschland auch bestätigt, d.h., dass die GbR nicht mit der OHG identisch ist.
Daher würde ich für die GbR erlassen.
Ich habe jetzt in einer anderen Akte diesen Vermerk vom Mahngericht "Die Antragstellerin hat nunmehr folgende Bezeichnung: xyzOHG" Die Änderung ist gerichtsbekannt."
Macht mich das jetzt jetzt nicht bösgläubig, dass es die GbR nicht mehr gibt?
und noch eine Frage.
Wenn ich bei einem Titel diesen Vermerk habe, brauche ich doch für die Titel aller danach kommenden Verfahren diesen Vermerk nicht noch einmal, oder?