Hallo,
hier geht uns momentan eine Frage um, in der wir nicht so recht zu einer Antwort finden:
Ein Rechtsanwalt fordert uns immer wieder auf, den PKH-Vordruck an seinen Mandanten zu übersenden damit für diesen PKH beantragt werden kann.
Einige Kollegen vertreten die Ansicht, dass der Anwalt, der auch die Vertretung angezeigt hat bzw. sich beiordnen lassen will, seinem Mandanten den Vordruck selber zu Verfügung stellen muss und nicht einfach das Gericht auffordern kann den Vordruck an den Mandanten (also noch nicht mal an ihn) zu senden. Schließlich ist der amtliche Vordruck ja auch frei im Internet erhältlich und muss nur ausgedruckt werden.
Andere sehen das pragmatischer und schicken den Vordruck raus, weil der Arbeitsaufwand (Antrag rausschicken --- auf Internet verweisen) gleich groß ist.
Es ist auch nicht die Regle, sondern (momentan) ein einziger Anwalt der so handelt.
Dennoch haben wir jetzt so lange drüber diskutiert, und einzelnen geht die Handlungsweise des Anwalts so gegen den Strich, dass wir die Frage jetzt doch grundsätzlich geklärt haben wollen.
Also wie seht ihr das? Weiß jemand vielleicht, ob es dazu schon Vorschriften, gerichtl.Entscheidungen, die wir nicht gefunden haben, gibt?
Wie sehen das die im Forum vertretenen Anwälte?
Und gleich vorab: Es soll hier nicht ein Anwalts-Bashing, so nach dem Motto "die tun eh schon nix für ihr Geld", losgetreten werden. Wer nix konstruktives dazu zu sagen hat, möge bitte an anderer Stelle, möglichst weit weg, seinen eigenen Mecker-Fred einrichten.