Hallo!
Ich habe hier einen kniffligen Posteingang und weiß im Moment nicht weiter: Vielleicht aber ja jemand anders?:) :
Ein Gläubiger, vertreten durch den Betreuer, schildert, dass der Schuldner aus dem Insolvenzverfahren der ehemalige Betreuer des Gläubigers ist.
Der Schuldner hat in seiner Zeit als Betreuer des Gläubigers Gelder veruntreut. Ein Titel ist vorhanden und somit eine Forderung aus unerlaubter Handlung!
Der Schuldner hatte darauf zunächst Raten gezahlt. Als diese ausblieben wurde ein GV mit der ZV beauftragt.
Dann erfuhr der Gläubiger durch den GV, dass ein insolvenzverfahren bereits vor 1 Jahr eröffnet wurde. Forderungsanmeldungsfrist ist abgelaufen, das Inso-verfahren wurde bereits aufgehoben! Der Schuldner befindet sich mittlerweile in der Wohlverhaltensphase. Der Gläubiger gibt an, keinerlei Kenntnis über das Insoverfahren gehabt zu haben, da aufgrund der Ratenzahlung zunächst von Insolvenz nicht auszugehen war. Der Insolvenzverwalter wusste ebenfalls nichts von dieser Forderung.
Die Schuldnerin hat den Gläubiger nicht als Gläubiger bei der Eröffnung genannt!
Wie ist hier weiter zu verfahren? Versagung der RSB? Was passiert nun mit der Forderung aus unerlaubter Handlung?