Hallo zusammen,
vielleicht stelle auch ich mich nur an - aber irgendwie geht mir das nicht runter.... Also mir ist nach den Begrifflichkeiten klar, dass ein erhaltener Vorschuss keine Barmasse ist aber.... mir gefällt das Ergebnis ehrlich gesagt nicht:
Ich habe 1.500,00 € auf dem Konto, Auslagen für Gerichtskosten von 2.900,00 € und Auslagen des Verwalters von 3.400,00 €, insgesamt also an Auslagen 6.300,00 €.
Der IV hat Vorschüsse von 6.500 € erhalten.
Variante 1: Man quotelt nun nur die 1.500 € zu 6.300,00 € und sowohl Auslagen des IV + Gerichts fallen aus
Variante 2: Man setzt die Vorschüsse dem Kontoguthaben hinzu und kommt so zu einer fiktiven Masse von 8.000,00 €, weil ich nur so zu einer tatsächlichen Zuteilung auf überhaupt Vergütung komme, weil die Auslagen von beiden voll gedeckt sind.
Ich habe eine Entscheidung zu Variante 1 des LG Göttingen v. 08.04.14 - 10 T 16/14 gefunden, der ich überhaupt nicht folge wie können Vorschüsse behalten werden, wenn auf die so gar keine Zuteilung erfolgt, dass erschließt sich mir nicht. Dem Verwalter seine Fundstellen finde ich schon gar nicht...
Ach ja: GK-Vorschuss hab ich natürlich keinen da
Vielen Dank für's mitdenken
Nina