Hallo.
Eine Privatinsolvenz wurde eröffnet und das Auto als unpfändbar erklärt wird, weil es die Schuldnerin zur Fahrt zur Arbeit braucht
nun ist jemand der Schuldnerin ins Auto gefahren.
Wem gebühren die Reparaturkosten? Darf Sie das Autohaus beauftragen für die Reparatur?
Ich denke das Geld ist der Schuldnerin, da es ja nur den früheren Zustand herstellt...das Auto wie es war( und das war unpfändbar)
Evtl Verdienstausfall, Schmerzengeld etc. könnte dem Insolvenzverwalter zustehen
Falls ich richtig liege, gibt es eine Entscheidung dazu?
Konnte trotz schon umfangreicher Suche nichts finden..
Vielen Dank einstweilen