Hallo zusammen, wusste nicht wie ich die Überschrift besser hätte formulieren können...
Folgendes habe ich im Rahmen einer Rechnungslegung gesehen:
Mein Betroffener (vermögend) benötigt bzw. möchte laut Betreuer noch weitere tatsächliche Betreuung für z.B. Spazierengehen, Vorlesen etc.
Berufsbetreuer aus einer Betreuergemeinschaft. Für diese weiteren Tätigkeiten wurde jetzt die Tochter einer Betreuerin aus der gleichen Betreuergemeinschaft verpflichtet. Es wurde ein Stundensatz von 25 € hierfür vereinbart. Im Monat werden ca. 6 Stunden abgerechnet.
Mir gefällt nun nicht, dass
a) der Stundensatz im Verhältnis zu den Tätigkeiten so hoch ist und
b) das irgendwie ungünstig ist mit der Tochter der Kollegin des Betreuers.
Der Betroffene hat die Stundenzettel (Tätigkeiten wie Hörbuchhören, Vorlesen, Essen anreichen) immer abgezeichnet... leisten kann er es sich auch, keine Frage.
Was meint ihr dazu?