Hallo,
ich habe zwei Anträge in existenzieller Konkurrenz vorliegen und bin etwas unschlüssig, wie ich sie handhaben soll.
Im Grundbuch steht eine Erbengemeinschaft bestehend aus A, B und C.
1. Antrag vom 01.12. (durch Miterbe B): Berichtigung nach erfolgter Abschichtungsvereinbarung, wonach A aus der EG auscheidet.
2. Antrag vom 05.12. (durch Notar): Berichtigung nach erfolgter Erbauseinandersetzung zwischen A, B und C, wonach jeder zunächst 1/3 Miteigentumsanteil erhält und A seinen Anteil an zu gleichen Teilen an A und B auflässt.
Beide Anträge wären für sich vollzugsreif. Streng genommen könnte ich den ersten Antrag vollziehen und den zweiten zurückweisen. Habe aber nun überlegt, dem antragstellenden Miterben B vorab ein Schreiben zu fertigen, in welchem ich ihn über den Sachverhalt aufkläre und Gelegenheit gebe, den ersten Antrag zurückzunehmen, wenn wirklich die Erbauseinandersetzung gewollt ist.
Bin ich als Grundbuchamt jetzt allerdings bösgläubig, weil ich durch die vorgelegte Abschichtungsvereinbarung weiß, dass A aus der EG ausgeschieden ist und sich zum späteren Zeitpunkt gar nicht mehr mit den übrigen Erben auseinandersetzen/einigen hätte können?
Ich bin dankbar für jeden Denkanstoß