Guten Tag,
zwei schnelle Fragen:
1. Der Erblasser ist 2010 gestorben. Die Erblassergroßmutter ist 1892 geboren. Mir liegt eine begl. Abschrift des Auszuges aus dem Geburtenbuch vor. Aus dem Auszug geht nicht hervor, wann und wo die Erblassergroßmutter gestorben ist, wahrscheinlich wurde kein Eintrag gemacht. Kann ich in Anbetracht dessen die benötigte Sterbeurkunde der Erblassergroßmutter vernachlässigen, weil hätte sie den Erblasser überlebt, so hätte sie 117 Jahre alt werden müssen, sodass ich vom Vorversterben ausgehe.
2. Aus der begl. Abschrift aus dem Ehebuch geht hervor, dass die Ehe 1938 rechtskräftig geschieden wurde. Reicht dies als Nachweis aus und kann ich mir damit die Vorlage einer Eheurkunde mit Scheidungsvermerk sparen?
Grüße
Döner