Ich mache eigentlich Betreuung. Nun hat sich die Frage gestellt, welche Form die widerrufliche Vorsorgevollmacht für Grundstücksangelegenheiten haben muss, damit ich als Bevollmächtigter z.b. Einen Kaufvertrag unterschreiben kann. Wir sind immer von Unterschriftsbeglaubigung ausgegangen. Eine andere Betreuungsbehörde sagte mir, in jedem Fall notariell beurkundet.
Gibt es dazu Rechtsprechung?
Danke
Vorsorgevollmacht
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Ich denke es muss notariell beurkundet sein. Die Beglaubigung dürfte nicht ausreichen. Rechtsprechung kenne ich nicht.
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Unterschriftsbeglaubigung genügt, aber natürlich muss die Vollmacht von ihrem Inhalt her ausreichend sein.
Rechtsprechung braucht man dazu nicht. Es genügt zu wissen, dass es keine materielle Formvorschrift gibt, welche die notarielle Beurkundung verlangen würde.
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Auch die von der Betreuungsbehörde, hast deine Meinung geändert?
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Ich kann dem Sachverhalt nicht entnehmen, dass es um eine von der Betreuungsbehörde unterschriftsbeglaubigte Vollmacht geht, sondern nur, dass irgendeine Betreuungsbehörde ihren Senf dazu gegeben hat.
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Ich schon, alles eine Frage der Auslegung, Wortlaut oder Sinn. Der Hinweis auf die BetrBeh. deutet ganz schwer darauf hin. (Abgesehen davon geht es im SV nur um Unterschriftsbeglaubigung, sodass auch nach dem Wortlaut der Frage, alle in Betracht kommenden Beglaubigungen umfasst sind.)
Aber ich will ja nicht darum streiten.
Wärst du trotzdem so nett, meine Frage zu beantworten.
Die alte Diskuss. https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…rsorgevollmacht
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An meiner Meinung hat sich nichts geändert und zwar auch insoweit nicht, als die gesetzliche Neuregelung nach meiner Ansicht nicht für Altvollmachten gilt.
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