Im Grundbuch ist das Flst. 100 mit 800 m² eingetragen.
Zur Eintragung beantragt und bewilligt ist eine Grundschuld, einzutragen "an dem mit FN 2016/1 neu gebildeten Flst. 100/1 mit 700 m²".
Geht das oder muss das Flst. 100 erst geteilt und das Flst. 100/1 abgeschrieben und unter neuer BV vorgetragen werden?