Die Erwerber bestellen aufgrund Belastungsvollmacht vor Eigentumsumschreibung eine Grundschuld. Alles 08/15, keine Probleme. Allerdings lautet die Vollstreckungsunterwerfung "Die Erschienenen als zukünftige Eigentümer unterwerfen sich...". Ich wies darauf hin, dass vor Eigentumsumschreibung nur die Grundschuld ohne Vollstreckungsunterwerfung eingetragen werden könne, da die entsprechende Erklärung des derzeitigen Eigentümers fehlt.
Nun bekomme ich eine neue Ausfertigung der Urkunde, in der an dieser Stelle jetzt die Wörter "Der Eigentümer und" ergänzt sind. Daneben steht "3 Wörter ergänzt 26.07.2016" (die Urkunde selbst ist aus Juni), Unterschrift und Siegel des Notars.
Weil ich es einfach nicht weiß und sich hier gerade so viele Notare tummeln:
Geht das? Kann etwas so Wesentliches einfach nach Unterzeichnung der Urkunde durch den Notar ergänzt werden? Ich hätte eigentlich gedacht, dass eine weitere Vollstreckungsunterwerfungserklärung des derzeitigen Eigentümers hätte erfolgen müssen.
Ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.