[quote='Bukowski','RE: Beschwerde gegen PFÜB durch Drittschuldner würde mal meinen, dass "ich" rein "urkundentechnisch" als Drittschuldner die zugestellte beglaubigte PfÜb-Abschrift eher simpel "überzeugend" manipulieren / entheften und wieder "unvollständig" zusammenfügen könnte.
Das wird man können, aber das wäre dann bei entsprechendem Vortrag mindestens versuchter Prozessbetrug, wenn nicht mehr. Wenn ein Bankmitarbeiter sowas macht muss der Druck des Arbeitgebers schon sehr hoch sein.
Wäre das eigentlich evtl. auch Verstrickungsbruch, § 136 Abs. 2 StGB?