Hallöchen!
Ich habe gerade ein Problemchen und finde so rein gar nix in der Kommentierung.
Habe hier ein relativ neues IK-Verfahren. Kurz nach der Eröffnung schreibt der Schuldner, dass er das Verfahren nicht mehr will weil er nicht wusste, dass er mit einem Rechtsanwalt zu tun habe. Er dachte, er sei der Herr des Verfahrens. Die Einsetzung eines Rechtsanwalts würde er psychisch nicht aushalten. Unser Richter hat ihm dann geschrieben, dass eine Antragsrücknahme nach Eröffnung nicht mehr möglich ist und dass er bitte mitarbeiten solle.
Jetzt kommt ein Brief von ihm (von seinem Vertreter vorgeschrieben). Er nimmt den Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten zurück und geht davon aus, dass jetzt das Verfahren gemäß § 207 InsO eingestellt wird. Kann ich denn jetzt einfach so die Stundung aufheben bzw. ein klarstellenden Beschluss machen, dass er den Antrag zurückgenommen hat? In der Kommentierung steht rein gar nix. Klar, wer nimmt auch seinen Stundungsantrag freiwillig zurück.