Hallo zusammen !!
Ich habe einen kuriosen Fall auf dem Tisch, wo die (wie ich finde) Ungerechtigkeit geradezu ins Auge sticht.
Gläubiger pfändet eine erstrangige Hypothek des Schuldners, welche bei einem sich redlich verhaltenden Dritten (weil Raten auf Hypothek immer gezahlt werden) im Grundbuch eingetragen ist.
Nun soll die Zwangsversteigerung aus der gepfändeten Hypothek bei dem (ich sag mal unschuldigen) Dritten angeordnet werden. Das kann doch eigentlich nicht sein, oder?
Ich hatte das zunächst mangels Duldungstitel abgelehnt.
Inzwischen hat die Gläubigerin über den Notar aber den Duldungstitel geschaffen und mir vorgelegt.
Kann mir einer sagen, wo genau der Fehler passiert ist?
Genau genommen liegen mir die Vollstreckungsvoraussetzungen jetzt ja vor und ich muss anordnen.
Aber das kann doch nicht richtig sein, oder?
Da zahlt man immer brav seine Raten und hat dann am Ende doch die Zwangsversteigerung am Hals, weil der eigene Gläubiger sein Kram nicht bezahlt.
Hat da jemand eine Idee?