Wie häufig erfolgt eine Beauftragung des Treuhänders gemäß § 292 Abs. 2 S. 1 InsO? 17
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Mir sind keine Fälle bekannt (15) 88%
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Kommt in Ausnahmefällen vor (2) 12%
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Kommt manchmal vor (0) 0%
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Kommt häufiger vor (0) 0%
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Kommt regelmäßig vor (0) 0%
Angeregt durch den Thread Umgang mit Inkassobüros (dort insbesondere ab #18) möchte ich die Frage zur Diskussion stellen, welche praktische Relevanz die Beauftragung des TH mit der Überwachung der Obliegenheiten des Schuldners (§ 292 Abs. 2 S. 1 InsO) überhaupt hat.
In der Regel wird die Beauftragung nicht erfolgen, findet aber trotzdem faktisch statt. Warum eigentlich?
Interessant dürfte sein, ob und in welchem Umfang doch eine Beauftragung vorgenommen wird. Bei der hier erstellten Umfrage habe ich keine absoluten Zahlen angegeben, da die Aussagekraft auch von der Größe des Gerichts abhängt.