Hinweis auf eine Neuerscheinung
Lissner/Knauft: Handbuch Insolvenzrecht, 1. Auflage 2016, 59,00 €
Hinweis auf eine Neuerscheinung
Lissner/Knauft: Handbuch Insolvenzrecht, 1. Auflage 2016, 59,00 €
Nach Sichtung des Inhaltsverzeichnisses erwarte ich keine große Hilfe bei den gängigen Praxisfragen mit steuerrechtlichem Bezug.
danke dir für den Hinweis..
es ist ja auch was für die gerichtliche Praxis.. nicht nur für den Finanzer
Dto. Ich denke auch dass die Zielgruppe eher auf den Kreis der Insolvenzrechtspfleger begrenzt ist.
Nach dem Aufsatz in der ZInsO 2016, Heft 47, habe ich da meine Zweifel....
Magst den Aufsatz nicht?
Soweit ICH das beurteilen kann, handelt es sich um ein Buch speziell für Rechtspfleger, zudem angelehnt an die Ausbildungsvorschriften der FH (Schwetzingen).
@ La Flor de Cano : ich glaube Vergütung spielt da keine wesentliche Rolle...
Immerhin sind 33 Seiten im Buch der Vergütung gewidmet.
(Über den Aufsatz habe ich mich auch sehr gewundert...)
ich geh mal den Aufsatz suchen..
Aus dem Vorwort des Werks:
Das vorliegende Handbuch ist auf dieBelange der Studierenden an den Hochschulen
für Rechtspflege zugeschnitten, aberauch für die Studierenden der
Rechtswissenschaften geeignet.Gleichzeitig soll es aber auch für die Arbeit der
Insolvenzgerichte, der Sanierungs-und Abwicklungsabteilungen von Kreditinstituten
sowie für die Angehörigen derrechts- und steuerberatenden Berufe
ein wertvolles Nachschlagewerk sein.
Um als wertvolles Nachschlagewerk für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe dienen zu können hätte man wohl dem Steuerrecht etwas mehr Raum bieten müssen.
Magst den Aufsatz nicht?
Ich vermag den Sinn einer solchen allgemeinen Datenerhebung nicht recht zu erkennen, wenn es um die Angemessenheit einer individuellen Vergütung geht.
Er schreib ja zum Schluss auch:
Vorliegende Abhandlung soll - durchaus provokant - erste Gedankenspiele von Kontrollmechanismen liefern.
Deswegen nehme ich den Aufsatz nicht zu ernst.
Er schreib ja zum Schluss auch:
Vorliegende Abhandlung soll - durchaus provokant - erste Gedankenspiele von Kontrollmechanismen liefern.
Deswegen nehme ich den Aufsatz nicht zu ernst.
Ich bin schon wegen der Statistikmeldungen leicht angesäuert.
Wenn jemand Daten für erste Gedankenspiele benötigt, soll und kann er diese gerne selbst erheben.
Früher oder später werden die Statistikmeldungen nicht die einzigen Datenerhebungen sein (hier und da sind sie es ja schon nicht mehr).
ich geh mal den Aufsatz suchen..
Jo... ich auch..... Die Hinweise rufen ja förmlich danach: "LIES ES ENDLICH!"
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