Im Unterforum Betreuung ist ein Link zum Teilhabegesetz aufgetaucht, der auf https://www.jurion.de/de/news/350302…-Teilhabegesetz verweist. Dort steht, dass die Durchführungsbestimmung zu 90 SGB xii dergestalt geändert wird, dass der Vermögensschonbetrag von 2600€ auf 5000€ erhöht wird. Hat das schon jemand anders auch gehört?
Das hätte ja auch auf die BerH massive Auswirkungen (ich müsste bei viel mehr Leuten bewilligen, die mit etwas gutem Willen einen Anwalt locker bezahlen könnten).