Hallo,
ich muss einen Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung zustellen. Blöderweise sitzt der Adressat in London (eine von vielen companys in einem konzerngebäude der company; also kein Büroservice oder so, das Gebäude lässt sich nicht verfehlen (bin schon am überlegen, denen das selbst in den Kasten zu werfen :d ).
Reicht da internationales Einschreiben mit Rückschein ?
Amtszustellung in England
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Art. 14 der EG-Zustellungsverordnung vom 13. November 2007 gilt auch für UK (nur Dänemark hat sich da ausgeklinkt ).
Daher dürfte internationales Einschreiben + Rückschein kein Problem sein, Merkblatt zur Annahmeverweigerung nicht vergessen.OT: musst du Armer das an Neujahr ausklügeln ?
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OT: musst du Armer das an Neujahr ausklügeln ?
Ein Beamter ist 24 Stunden am Tag im Dienst - jeden Tag. Und wenn das nicht reicht, wird auch noch Nachts gearbeitet -
vielen Dank für die Antworten. Das mit dem Merkblatt war mir natürlich auch nicht bekannt.
Denke, als haftunsrechtlich durchschnittlicher Beamter stell ich dies als Insolvenzgericht durch AZP zu, beantrage schon mal ne Aufenthaltsgenehmigung in Nord-Korea und schau mal weiter:D
dieser ganze EU-Mül nutzt nicht wrklich was.... -
Rückschein geht eigentlich, aber du bekommst es von der britischen Post nicht zurück. Du musst das ganze per Ersuchen zustellen und dann auch gaaaaaaaaaaaanz viel Geduld haben.
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Mit der Geduld, das geht eigentlich, habe die Zustellbescheinigung innerhalb 4-6 Wochen zurück. Was mich mehr nervt ist, dass die kein offizielles Formular ausgefüllt zurückschicken, sondern selbst was in englisch formulieren und ohne Übersetzung herschicken.
"My English is nämlich not so good" und mit Hilfe des Übersetzers von Gockel reimt man sich die ordnungsgemäße Zustellung dann zusammen, bzw. reimt sich zusammen, woran es gescheitert ist.
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dieser ganze EU-Müll nutzt nicht wrklich was....
Wenn du noch ein bisschen wartest, brauchst Du den EU-Müll bei Deiner Zustellung auch nicht mehr beachten
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Macht die Sache nicht besser. Wenn ich das recht sehe, gilt dann das Haager Zustellübereinkommen. Nach dem dt.-britischen Abkommen von 1928 könnte ich ja mit der Post zustellen, aber das funktioniert ja nicht. Sprich: es ändert sich nur das Formular.
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